Weihnachten steht vor der Tür und auf vielen Wunschzetteln werden sich vermutlich auch smarte Geräte befinden. Doch die Bundesnetzagentur warnt für den Weihnachtseinkauf vor illegalen Geschenken.
Smart Home ist für viele Haushalte in Deutschland kein Fremdwort mehr. Prognosen zufolge könnte sich das Marktvolumen von diesem Wirtschaftszweig bis zum Jahr 2028 auf rund 11,3 Milliarden Euro vergrößern. Damit wäre ein jährliches Umsatzwachstum von rund 9,5 Prozent erreicht.
Doch nicht alle Geräte sind in Deutschland auch erlaubt. Deshalb warnt die Bundesnetzagentur nun im Hinblick auf die bevorstehenden Weihnachtseinkäufe vor illegalen Geschenken.
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So vermeidest du illegale Geschenke unterm Weihnachtsbaum
Im Vordergrund der Befürchtungen der Bundesnetzagentur stehen sorgen um die Privatsphäre. „Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren.
Dabei sei insbesondere darauf zu achten, dass die Geräte nicht mit versteckter Kamera oder Mikrofon ausgestattet sind. Denn smarte Geräte, die „unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können“, sind in Deutschland nicht erlaubt.
Bei diesen Produkten musst du aufpassen
Die Bundesnetzagentur warnt vor allem vor Geräten, die mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgestattet sind. Denn diese seien nur erlaubt, wenn „die Aufnahmesituation über Geräusch- oder Lichtsignale für Außenstehende erkennbar“ ist.
Das gilt unter anderem für smarte Brillen. Diese müssten auf das Fotografieren oder Filmen mit optischen Warnzeichen oder akustischen Signalen hinweisen.
Auch bei Kindersmartwatches sei Vorsicht geboten. Diese Geräte seien verboten, wenn Gespräche unbemerkt abgehört werden können. Das gelte ebenfalls für GPS Tracker mit eingebautem Mikrofon.
Illegale Geschenke für den Haushalt
Auch viele Haushaltshelfer sind heutzutage bereits vernetzt. Doch auch dabei kann es zu Problemen kommen, warnt die Bundesnetzagentur.
Saugroboter beispielsweise seien ebenfalls verboten, wenn sie „heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können“. Dabei sei wieder entscheidend, ob die Geräte über akustische oder visuelle Signale auf eine Aufnahme hinweisen.
Aber auch skurrile Produkte stehen auf der roten Liste der Bundesnetzagentur. Demnach seien in der Vergangenheit auch Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen auf dem Markt aufgetaucht.
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