9. Die Kaution darf nach der Kündigung „abgewohnt“ werden
Viele Mieter sind der Meinung, sie könnten die Zahlung der Miete während der dreimonatigen Kündigungsfrist einstellen und mit der hinterlegten Kaution verrechnen lassen, die meist auch drei Monatsmieten umfasst. Ein solches Recht besteht jedoch nicht. Die Mietkaution darf nicht abgewohnt werden. Einzige Ausnahme ist, wenn der Vermieter der gesonderten Anlage der Kaution nicht nachkommt. In dem Fall ist jedoch zunächst nur ein Einbehaltungsrecht der Miete vorgesehen.