Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

9. Die Kaution darf nach der Kündigung „abgewohnt“ werden

Viele Mieter sind der Meinung, sie könnten die Zahlung der Miete während der dreimonatigen Kündigungsfrist einstellen und mit der hinterlegten Kaution verrechnen lassen, die meist auch drei Monatsmieten umfasst. Ein solches Recht besteht jedoch nicht. Die Mietkaution darf nicht abgewohnt werden. Einzige Ausnahme ist, wenn der Vermieter der gesonderten Anlage der Kaution nicht nachkommt. In dem Fall ist jedoch zunächst nur ein Einbehaltungsrecht der Miete vorgesehen.

(Foto: unsplash.com/ Markus Spiske)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).