8. Eigenbedarf: Kündigung erfordert Notlage des Vermieters
Auch das stimmt nicht. Denn laut Gesetz genügt ein berechtigtes Interesse des Vermieters aus, um ein Mietverhältnis zu beenden. Beispielsweise, wenn der Vermieter eine Wohnung für sich, Angehörige seines Haushalts oder seine Familienangehörigen benötigt. Diese müssen sich entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben auch nicht in einer Notlage befinden.