7. Das Mietverhältnis endet bei Tod des Mieters automatisch
Irrtum! Denn ein Todesfall hat nicht zur Folge, dass ein Mietverhältnis automatisch endet. Das gilt sowohl für die Mieter- als auch die Vermieterseite. Beim Tod des Mieters gilt folgende Rangfolge: Mitmieter des Verstorbenen, Familien- und Haushaltsangehörige oder die Erben. Kommt der Vermieter zu Tode treten wiederum dessen Erben ein.