Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

7. Das Mietverhältnis endet bei Tod des Mieters automatisch

Irrtum! Denn ein Todesfall hat nicht zur Folge, dass ein Mietverhältnis automatisch endet. Das gilt sowohl für die Mieter- als auch die Vermieterseite. Beim Tod des Mieters gilt folgende Rangfolge: Mitmieter des Verstorbenen, Familien- und Haushaltsangehörige oder die Erben. Kommt der Vermieter zu Tode treten wiederum dessen Erben ein.

(Foto: unsplash.com/ Silvestri Matteo)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).