5. Regelmäßige Partys sind erlaubt
Viele Mieter sind der Ansicht, dass sie einmal pro Monat eine Party feiern dürften – und zwar auch nach 22.00 Uhr. Doch das ist ein Irrtum. Denn laut den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer darf die Nachtruhe (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht gestört werden. Dieses Verbot gilt an jedem Tag des Jahres. Es gibt zwar einige Ausnahmen, diese gelten jedoch nicht für Partys in der Wohnung.