Wirtschaft

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

5. Regelmäßige Partys sind erlaubt

Viele Mieter sind der Ansicht, dass sie einmal pro Monat eine Party feiern dürften – und zwar auch nach 22.00 Uhr. Doch das ist ein Irrtum. Denn laut den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer darf die Nachtruhe (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht gestört werden. Dieses Verbot gilt an jedem Tag des Jahres. Es gibt zwar einige Ausnahmen, diese gelten jedoch nicht für Partys in der Wohnung.

(Foto: unsplash.com/ Kelsey Chance)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).