3. Vermieter darf einen Zweitschlüssel einbehalten
Nein! Der Vermieter hat kein Recht dazu, einen Zweitschlüssel einzubehalten. Denn Mieter haben nach Abschluss eines Mietvertrags Anspruch auf die Überlassung sämtlicher Wohnungs– und Haustürschlüssel. Das gilt auch für Schlüssel für Nebenräume, Garagen und Co..
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