Die Suchfunktion der Deutschen Bahn nach der schnellsten Verbindung in der DB-App und im Web ist irreführend. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, das das Angebot künftig untersagt.
Die Deutsche Bahn hat mal wieder Ärger: Dieses Mal geht es um die Suchfunktion nach der schnellsten Verbindung in der DB-App und auf der offiziellen DB-Website. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich per Beschluss festgelegt, dass die Option irreführend sei.
DB-Suchfunktion zeigt nicht die schnellste Verbindung
Der dahinterliegende Algorithmus springt bei der Ergebnisanzeige von der absolut schnellsten Verbindung jeweils vorwärts (bei Eingabe der Abfahrtszeit) oder rückwärts (bei Eingabe der Ankunftszeit) zu den jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen“, erklärt das Gericht in einer entsprechenden Pressemitteilung. „Nicht angezeigt werden kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- bzw. Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der absolut schnellsten Verbindung liegt.“
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Die Ausgestaltung der Verbindungsauskunft sei irreführend und damit unlauter, begründete das Gericht seine Entscheidung. „Verbraucher werden (…) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (…) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt, auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen“.
Deshalb untersagt das Oberlandesgericht Frankfurt der Deutschen Bahn ab sofort die entsprechende Option anzubieten. Der Unterlassungsantrag der DB wurde zudem zurückgewiesen. Die im Eilverfahren ergangenen Entscheidung sei nicht anfechtbar.
Deutsche Bahn prüft mögliche Reaktionen auf Urteil
Einem Bericht des Spiegel zufolge bedauere die Bahn, dass das Oberlandesgericht die erläuternden Hinweise zur Suchfunktion in der DB-App und auf der Website als nicht hinreichend ausführlich bewerte. Nach Meinung des Unternehmens sei die Funktionsweise der Option ausreichend erklärt.
Kund:innen können unter der Option „schnellste Verbindungen anzeigen“ auf ein kleines Fragezeichen klicken und die Bedingungen der Funktion einsehen. Das Transportunternehmen prüft nun, wie es auf die Entscheidung des Gerichts reagieren wird. Bisher ist die Suchfunktion weiterhin online verfügbar.
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Der Satz des Verkäufers „Das ist ein besonders effizientes Gerät“ könnte auch irreführend sein, weil es noch effizientere gibt. Haben wir jetzt statt Bücherverbrennung im 3. Reich eine neue Wort-Polizei? Gibt es sonst nichts Relevantes zu zun.
Selbstverständlich ist der Begriff „Schnellste Verbindung“ bei der Bahn auf die nach Fahrplan schnellste/Kürzeste Verbindung bezogen. Das bezieht sich ja nicht auf den Wettbewerb. Oder muss jetzt eine „S“-Bahn (Schnell-Bshn) während der Fahrt an einem Tag in Bahn umbenannt werden weil sie um 14:30 h langsam war? OMg.