Krankheit oder Tod verändern das Leben oft schlagartig und unerwartet. In der heutigen Zeit entsteht dabei im Ernstfall auch ein digitaler Nachlass, um den sich Angehörige kümmern müssen. Aber: Was passiert eigentlich mit den Daten von Menschen, die schwer krank werden oder sogar sterben?
Unser Leben findet mittlerweile zu großen Teilen im digitalen Raum statt: Wir nutzen Social Media, um uns mit anderen Menschen auszutauschen, organisieren unsere Arbeit per E-Mail und Messagern und speichern Fotos und andere Dokumente auf Online-Plattformen und in Cloud-Diensten.
Um unsere Daten zu schützen, haben oft nur wir selbst Zugang zu all diesen Bereichen. Doch was passiert, wenn wir eines Tages nicht mehr in der Lage sind, uns selbst um unser digitales Leben zu kümmern?
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Digitaler Nachlass: Was passiert bei Tod oder Krankheit mit unseren Daten?
Viele Menschen stehen vor diesem Problem, wenn ihre Angehörigen von Krankheit oder Tod betroffen sind. Denn die Betroffenen kümmern sich oft nicht im Vorfeld darum, was im Ernstfall mit ihren Daten passiert. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, verbleiben alle übermittelten und gespeicherten Daten auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter.
Die Beratungsstelle empfiehlt daher, den digitalen Nachlass rechtzeitig zu organisieren, damit andere Personen auf unsere Profile und Accounts zugreifen können, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. „Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll“, so die Verbraucherorganisation.
Angehörige müssen Vollmacht erhalten
Sinnvoll sei es deshalb, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen. Dabei sei insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern ratsam, die an einem sicheren Ort hinterlegt wird.
Zudem sollte alle genau festlegen, was mit den einzelnen Konten passieren soll – zum Beispiel, ob ein soziales Netzwerk einen Gedenkstatus bekommt oder ob das Profil gelöscht wird. Damit Angehörige handeln können, braucht es eine entsprechende Vollmacht, die auch „über den Tod hinaus“ gilt. Sie muss mit einem Datum und einer Unterschrift versehen sein.
Digitaler Nachlass: So regelst du den Umgang mit deinen Daten
Um deinen digitalen Nachlass zu regeln, gibt die Verbraucherzentrale verschiedene Tipps. Besonders wichtig sei es zunächst, dass du dich frühzeitig um deinen Nachlass kümmerst.
Um deine Daten sicher an entsprechende Erben weiterzugeben, solltest du die bereits genannte Übersicht aller Accounts mit Benutzerdaten und Kennwörtern anlegen. Das kannst du beispielsweise über einen digitalen Passwortmanager machen. Darüber hinaus solltest du festlegen, in welchem Fall und auf welche Art mit deinem Nachlass umgegangen werden soll.
Alternativ kannst du die Liste auch ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern. Dabei solltest du allerdings daran denken, das Medium nicht mit einem Passwort zu verschlüsseln. Außerdem empfiehlt es sich, dass du deine Übersicht in einem Tresor oder einem Bankschließfach aufbewahrst. Es ist auch wichtig, die Auflistung der Accounts immer aktuell zu halten.
Zudem musst du eine Person deines Vertrauens als deinen Bevollmächtigten bestimmen. Sie ist dein digitaler Nachlassverwalter und erhält die Vollmacht über dein digitales Erbe. In dieser Verfügung legst du auch fest, dass die Person noch während deiner Lebzeiten handeln darf – beispielsweise wenn du im Koma liegst oder durch andere Gründe nicht in der Lage bist, eigene Entscheidungen zu treffen.
Verbraucherzentrale rät von kommerziellen Nachlassverwaltern ab
Es gibt Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. „Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten“, so die Verbraucherzentrale.
Zudem rät die Organisation einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter und andere Zugangsdaten anzuvertrauen. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter:innen weitergegeben werden. Persönliche Daten gelangen so schnell an Unbefugte.
Einstellungen von Accounts anpassen
Bei einigen Diensten kannst du festlegen, was nach dem Tod mit deinem Account geschehen soll. Beispielsweise kannst du bei Google und Facebook in den Einstellungen entsprechende Vorkehrungen treffen. In beiden Fällen musst du dich dazu einloggen. Dann kannst du eine andere Person bestimmen, die nach deinem Ableben auf deine Konten zugreifen kann.
Vor allem bei Google kann das sehr umfangreich sein, denn die Konten umfassen je nach Nutzung Fotos, Kalender, YouTube-Videos, Zahlungsinformationen, Smartphone-Einstellungen und noch einiges mehr.
Digitaler Nachlass: Verbraucherzentrale stellt Listen zum Download bereit
Um dir zu helfen, deinen digitalen Nachlass zu regeln, stellt die Verbraucherzentrale eine Muster-Vollmacht zur Verfügung. Du kannst sie einfach herunterladen und individuell anpassen. Mit dem Dokument kannst du den Umgang mit deinen Daten und Profilen im Netz regeln.
Außerdem gibt es eine Muster-Liste, die dir hilft, eine Übersicht deiner Accounts für deine Vertrauensperson zu erstellen. Die Liste ist allerdings nicht vollständig, sondern dienst nur als Beispiel. Du kannst sie deshalb beliebig erweitern und aktualisieren.
Zu guter Letzt existiert eine Checkliste, die eine Übersicht darüber bietet, worauf du bei Online-Anbieter:innen zum digitalen Nachlass achten solltest. Anhand dieser Hilfsmittel solltest du in der Lage sein, dein digitales Erbe zu organisieren.
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So, so. „Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter:innen weitergegeben werden.“
Ich habe gerade einen neuen PC gekauft. Der Computerladen hat die Daten von meinem alten PC auf den neuen übertragen und mir meine Exchange-Konten wieder eingerichtet. Sie haben natürlich Zugang zu allen meinen Daten und Mails. Den gewähre ich, weil ich dem professionellen Dienstleister vertraue. Der könnte seinen Laden schnell dicht machen, wenn er Daten mißbrauchen würde.
Wie weltfremd ist da die Mahnung „Verbraucherzentrale rät von kommerziellen Nachlassverwaltern ab“. Seit es Dienstleister für den digitalen Nachlass gibt, geistert diese Grundmißtrauen der Verbraucherzentrale gegenüber Anbietern durch das Internet. Ein bißchen Nachdenken von Seiten der Autorin wäre angebracht, statt die Platitüde weiter zu verbreiten.