Genau wie im Büro kann es auch im Homeoffice zu einem Arbeitsunfall kommen. Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation eigentlich richtig? Und: Welche Verletzungen zählen überhaupt zu einem Arbeitsunfall im Homeoffice?
Ob im Büro oder im Homeoffice: Arbeitsunfälle kommen vor. Dabei war die Rechtslage vor allem für mobile Arbeitsplätze bis vor Kurzem noch recht unklar. Seit 2021 steht allerdings fest: Nach § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII des Sozialgesetzbuches gilt auch ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall.
Doch egal ob daheim oder im Büro: Solltest du dich während der Arbeit verletzten, gilt es, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Wir erklären dir, wann eine Verletzung tatsächlich als Arbeitsunfall zählt und wie du mit der Situation umgehen solltest.
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Büro und Homeoffice: Was ist eigentlich ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle und Verletzungen, die feste und freie Beschäftigte oder freiwillig Versicherte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf einer Dienstreise erleiden. Auch andere Aktivitäten, die mit dem Arbeitsplatz in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, wie Betriebssport oder Betriebsfeiern, zählen dazu. Dabei ist es egal, wie schwerwiegend die Verletzung ist.
Laut Sozialgesetzbuch gelten alle „zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“ als Arbeitsunfall. Schon ein leichter Sturz oder ein kleiner Schnitt gehören dazu und müssen dokumentiert werden.
Arbeitswege und Toilettengänge umstritten
In einigen Fällen kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Das ist zum Beispiel beim Gang zur Toilette der Fall oder wenn du dich während der Mittagspause in der Kantine verletzt. Auch wenn es um den Weg zur Arbeitsstätte geht, scheiden sich hin und wieder die Geister.
Das gilt auch, wenn dir etwas passiert, während du im Büro ein privates Telefonat führst oder auf dem Weg zur Raucherpause bist. Sollte ein Fall eintreten, bei dem unklar ist, ob ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht, entscheidet im Zweifel die Unfallversicherung. Solltest du damit nicht einverstanden sein, kannst du dich an das Sozialgericht wenden.
Hast du einen Arbeitsunfall, musst du einigen Schritten folgen, um die Geschehnisse rechtmäßig zu dokumentieren. Wir erklären dir, wie du dich im Büro und im Homeoffice jeweils richtig verhältst.
So verhältst du dich bei einem Arbeitsunfall im Büro
Unternehmen müssen je nach Anzahl der Mitarbeitenden verpflichtend Ersthelfer:innen bestimmen und sie entsprechend ausbilden lassen. Sollte es also zum Arbeitsunfall kommen, sind sie deine ersten Ansprechpartner:innen. Sie können sich zunächst um deine Wunden kümmern und bei Bedarf den Rettungsdienst oder auch die Polizei alarmieren.
Anschließend ist es wichtig, dass du deinen Unfall in ein Verbandbuch einträgst. Auch wenn deine Verletzung noch so unwichtig erscheint, ist es wichtig sie zu dokumentieren. Denn oft kannst du die Spätfolgen nicht gleich erkennen und richtig einschätzen. Durch den Eintrag in das Verbandbuch können auch später noch Leistungen gegenüber der Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Solltest du dich schwerwiegend verletzt haben, ein Krankenhausaufenthalt aber unnötig ist, musst du einen Durchgangsarzt besuchen. Dabei handelt es sich um medizinisches Personal, das sich besonders in der Unfallmedizin auskennt. In der Regel bestellt der Unfallversicherungsträger einen Durchgangsarzt für jeden Betrieb, der verletzte Personen untersucht und die Behandlung festlegt.
In diesen Fällen kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel
Sollte ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegen, muss zudem die Berufsgenossenschaft fristgerecht informiert werden. Bei schweren Vorkommnissen ist sogar eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich.
Übrigens spielt es beim Arbeitsunfall im Büro auch eine Rolle, ob der Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeit für mehr als drei Kalendertage bescheinigt. Auch in diesem Fall muss dein Unfall an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Wenn bei einem Zwischenfall mindestens drei Personen verletzt oder mindestens eine Person getötet wurde, muss die Berufsgenossenschaft unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich informiert werden.
Arbeitsunfall im Homeoffice: Das musst du beachten
Beim Homeoffice handelt es sich laut Gesetzgeber um eine „Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort“. Dieser ausdrücklich benannte „andere Ort“ gewährleistet den Schutz bei der Arbeit von einem beliebig gewählten Arbeitsplatz.
Dabei sind Mitarbeitende nur versichert, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gibt. Diese kann zwar auch formlos erfolgen, sollte aber zumindest schriftlich vorliegen – beispielsweise in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag.
Homeoffice: Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?
Eine Verletzung im Homeoffice ist nur dann ein Arbeitsunfall, wenn er im Rahmen einer versicherten Tätigkeit geschehen ist. Das heißt, dass du während des Zwischenfalls eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausgeübt haben musst. Im Homeoffice sind somit alle Handlungen versichert, die dem betrieblichen Zweck dienen.
Wenn du also zum Beispiel auf der Kellertreppe stürzt, weil du auf dem Weg zu deinem häuslichen Arbeitsplatz warst, gilt das als Arbeitsunfall. Fällst du allerdings auf dem Weg zur Haustür, weil du deine private Post entgegennehmen wolltest, dann liegt kein Arbeitsunfall vor.
Solltest du dich während der Arbeit im Homeoffice verletzen, musst du den Zwischenfall sofort deinem Arbeitgeber melden. Am besten machst du das schriftlich. Da deine Vorgesetzten deinen mobilen Arbeitsplatz vermutlich nicht kennen, musst du außerdem genau und ausführlich beschreiben, was passiert ist – wenn möglich, sogar mit entsprechenden Abbildungen. Gibt es für deinen Arbeitsunfall zudem Zeugen, solltest du auch sie benennen.
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