Zeit, den Akku zu wechseln: Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Aus ihnen geht auch hervor, dass fest verklebte Akkus in Geräten künftig nicht mehr zugelassen sein werden. Die Hintergründe.
Mit einer eindeutigen Mehrheit von 587 zu neun Stimmen hat das EU-Parlament einer Überarbeitung der bisherigen Vorschriften für Batterien und Altbatterien zugestimmt. Wie aus der dazu veröffentlichten offiziellen Mitteilung hervorgeht, soll das neue Gesetz technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor berücksichtigen und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken – vom Design bis zum Ende der Lebensdauer.
Akku wechseln: EU verbietet festverklebte Batterien
Das neue Gesetz legt strengere Ziele für die Sammlung von Abfällen, Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung fest. Außerdem beschließt es strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeit, die Leistung und die Kennzeichnung von Batterien.
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Auch in Sachen Verbraucherschutz regelt das EU-Parlament in der neuen Verordnung die Sorgfaltspflicht zur Bewältigung sozialer und ökologischer Risiken. Darüber hinaus sollen Gerätebatterien künftig leichter ersetzbar sein.
Nutzer sollen ihren Geräte-Akku selbstständig wechseln können
Demnach müssen Gerätebatterien so gestaltet sein, dass Verbraucher:innen sie selbst leicht entfernen und ersetzen können. Artikel 11 des Gesetzes besagt beispielsweise sinngemäß, dass Personen, die Produkte mit eingebauter Batterie anbieten, dafür sorgen müssen, dass der Akku während der Lebensdauer des entsprechenden Geräts von Endnutzer:innen jederzeit leicht entfernt und ausgetauscht werden könne.
Als vom Endnutzer leicht zu entfernen gilt eine Gerätebatterie, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus einem Produkt entnommen werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, sie werden kostenlos mit dem Produkt bereitgestellt, herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmitteln für die Demontage des Produkts.
Von der Regelung ausgenommen sind nur bestimmte medizinische Geräte sowie Apparate, die speziell in Umgebungen, in denen sie mit Wasser in Berührung kommen, zum Einsatz kommen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass verklebte und nicht einfach zu lösende Akkus künftig nicht mehr zugelassen sein werden. Das ist beispielsweise aktuell in Smartphones und Laptops der Fall. Außerdem könnte sich die neue Regelung auf das Design von Geräten, die innerhalb der EU vertrieben werden, auswirken. Allerdings soll sie erst Anfang 2027 in Kraft treten.
EU-Parlament will ökologischen Fußabdruck von Batterien verringern
Die revidierten Vorschriften basieren auf einer Einigung mit dem Europarat über einen Vorschlag vom Dezember 2022, den die Kommission bereits im Dezember 2020 einreichte. Das Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Zudem will das EU-Parlament die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenswegs von Batterien verringern. Deshalb sind im Gesetz auch neue Zielvorgaben für die Sammlung von Akkus sowie die Rückgewinnung verbauter Materialien verankert.
Die Initiative ist eng mit dem europäischen Grünen Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie verknüpft. Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Europarat den Text nun förmlich billigen. Kurz darauf folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, wodurch er dann in Kraft tritt.
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