Die Corona-Pandemie ist offiziell beendet. Trotzdem dürfen viele Menschen noch ab und an von Zuhause arbeiten. Doch: Darf ich jetzt eigentlich meine Wäsche waschen oder schnell das Geschirr abspülen? Wir werfen einen Blick auf die Homeoffice Regeln in Deutschland.
So wirklich etabliert hat sich das Homeoffice in Deutschland nicht. Das zeigt zumindest die Entwicklung in vielen deutschen Unternehmen, nachdem die Regierung die letzten Regeln rund um das Coronavirus einkassiert hat.
Die allermeisten Angestellten dürfen einen Tag in der Woche auf mobiles Arbeiten zurückgreifen – wenn überhaupt. Tatsächlich hat sich nach der Pandemie bewahrheitet, was sich während der Pandemie angedeutet hatte: Viele (deutsche) Chefs sind darauf bedacht, ihre Mitarbeitenden zu kontrollieren.
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Homeoffice Regeln: Was ist offiziell und rechtlich erlaubt?
Obwohl die allermeisten Deutschen spätestens im Jahr 2020 das erste Mal von Zuhause aus gearbeitet haben, gibt es noch immer viele Fragen. Darf ich im Homeoffice meine Wäsche waschen, aufhängen oder zusammenlegen? Und: Wie schaut es mit dem kurzen Telefonat mit der besten Freundin aus?
Tatsächlich ist die rechtliche Sitzung relativ eindeutig. In einem Interview erklärt Arbeitsrechtler Simon A. Fischer dazu:
Während der Arbeitszeit sind private Tätigkeiten tabu, denn Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar strafbar.
Oder anders ausgedrückt: Wer während der Arbeit seine Wäsche wäscht, gemütlich mit der Familie einen Kaffee trinkt oder die Spülmaschine ein- und ausräumt, verstößt gegen das Gesetz. Sollte der eigene Arbeitgeber Derartiges feststellen, droht sogar die Kündigung.
Private Telefonat und Toilette: Was sagen die Homeoffice Regeln dazu?
Zunächst einmal zum Toilettengang: Wer aufs Klo muss, muss aufs Klo. Das gilt im Büro genauso wie im Home Office. Und wer an einer Magen-Darm-Erkrankung leidet oder etwas Schlechtes gegessen hat, darf auch ohne Konsequenzen häufiger die Toilette aufsuchen.
Bei den privaten Telefonaten ist die Rechtslage etwas kniffeliger. Grundsätzlich gehört jegliche Form von nicht-beruflicher Kommunikation auch nicht an den Arbeitsplatz. Doch selbstverständlich ist es in Ordnung, wichtige und unaufschiebbare Telefonate zu führen oder Nachrichten zu verschicken.
Dabei gilt für alle Mitarbeitenden eine einfache Regel: Halte dich so kurz wie möglich. Denn sobald das Telefonat ausufert, solltest du schauen, dass du diese Zeit an deine reguläre Arbeitszeit hinten dranhängst.
Arbeit erledigt – und jetzt?
Doch wie sieht die Situation aus, wenn ich meine berufliche Arbeit für diesen Tag vor Ablauf der regulären Arbeitszeit erledigt habe? Grundsätzlich bist du dann – wie auch im Büro – dazu verpflichtet, dich anzubieten.
Das heißt: Du solltest deinen Kollegen, deine Kollegin oder deinen Vorgesetzen anrufen oder eine E-Mail schreiben und fragen, ob du noch Aufgaben übernehmen kannst. Grundsätzlich wird schnelles Arbeiten im Homeoffice also nicht vom Gesetzgeber belohnt.
In der Praxis jedoch kann dein Arbeitgeber kaum überprüfen, was du im Homeoffice machst. Solange deine Arbeitsleistung stimmt und du dein Pensum vollkommen erfüllst, dürfte auch kaum ein Arbeitgeber auf etwaige Pausen aufmerksam werden.
Vor allem stellt sich grundsätzlich die Frage: Ist es im Jahr 2023 noch zeitgemäß, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrer Arbeitszeit zu bewerten? Oder sollten Arbeitgeber nicht eher dazu übergehen und Angestellte nach ihrer geleisteten Arbeit zu bewerten?
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