Seit dem Anstieg der Energiepreise sind Balkonkraftwerke gefragter denn je. Die Politik versucht derweil die Hürden für die Anschaffung und den Betrieb zu senken. Dennoch gibt es einige Fallstricke. Deshalb verraten wir, wie sich Ärgern mit dem Vermieter oder Nachbarn vermeiden lässt.
Sie sind klein, vergleichsweise kompakt und passen auf fast jeden Balkon: Die Rede ist von sogenannten Balkonkraftwerken, die seit dem Anstieg der Energiepreise immer beliebter werden. Kein Wunder, denn für vergleichsweise kleines Geld lassen sich bereits autark einige Kilowattstunden Energie erzeugen. Doch was gilt es bei einem Balkonkraftwerk überhaupt zu beachten?
Wer glaubt, dass man eine solche Solaranlage einfach im Baumarkt oder online kaufen und direkte loslegen kann, der irrt. Zwar will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Prozess, derTeil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist, vereinfachen. Dennoch gibt es bei der Anschaffung und dem Betrieb einige Dinge zu beachten.
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Balkonkraftwerk: Montage entscheidet über Legitimität
So gilt weiterhin ein Einspeise-Limit von maximal 600 Watt. Anlagen, die über dieser Leistung liegen, benötigen grundsätzlich einen weitaus komplizierteren Genehmigungsprozess. Außerdem kommt es darauf an, wo die Module installiert werden.
Liegen diese einfach auf dem Balkon, so ist nicht zwangsläufig eine Genehmigung durch den Vermieter notwendig. Anders sieht es bei Anlagen aus, die der Mieter auf Balkonbrüstungen oder an Wände montieren will. Denn dabei handelt es sich prinzipiell um eine bauliche Veränderung, die einer Zustimmung durch den Vermieter oder der Eigentümergesellschaft bedarf.
Zudem entschieden Gerichte in der Vergangenheit relativ unterschiedlich. Beeinträchtigt eine Anlage etwa die Optik eines Gebäudes und ist nicht einfach rückbaubar, so können Eigentümer eine Entfernung gerichtlich erstreiten. In unauffälligen Fällen spricht dagegen mehr für den Mieter.
Neue Pläne der Bundesregierung vereinfachen Installation
Doch das dürfte sich mit den Plänen der Bundesregierung bald ändern. Verläuft alles nach Plan, sollen Mieter bald Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt installieren können, um sich eine doppelte Meldung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber zu ersparen. Auch ein Rückwärts-Betrieb von Zählern soll möglich sein, bis weitere Prüfungen abgeschlossen sind.
Denn das ist bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, der muss sichergehen, dass er den Strom auch komplett verbraucht oder „umsonst“ ins eigene Netz einspeist. Schwinden die rechtlichen Hürden, so dürfte die Adaption schnell zunehmen.
Balkonkraftwerk: Tipps für Mieter und Wohnungsbesitzer
Wie die Verbraucherkanzlei Rightmart unter Berufung auf einer Studie der HTW Berlin berichtet, wurden in den Jahren 2020 und 2021 bundesweit derweil rund 128.000 Balkonkraftwerke installiert.
Da die Rechtslage für den Betrieb solcher Anlagen jedoch immer noch schwammig ist, hat die Kanzlei eine Checklist mit acht Punkten erstellt, um ein Balkonkraftwerk sicher zu betreiben.
- Einspeiselimitierung von maximal 600 Watt
- Mietvertrag auf Erlaubnis und Voraussetzungen prüfen
- Mieter: Schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen
- Anmeldung bei Bundesnetzagentur und beim Verteilnetzbetreiber
- Einspeisesteckdose vorhanden?
- Bauvorschriften einhalten (Absturz, Brandschutz)
- Wohnungseigentümer: Schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
- Blendwirkung auf Nachbarn berücksichtigen
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