Berichten zufolge plant das Bundesjustizministerium ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“. Es soll Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ im Netz besser schützen. Gerichte können Accounts demnach künftig auf Antrag sperren.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken bereits Inhalte, die Hass, Hetze und Beleidigungen enthalten, zu löschen. Ein neues und weiteres Gesetz soll die Betroffenen von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ im Netz künftig noch besser schützen.
Das geht aus einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios hervor. Demnach plant das Bundesjustizministerium ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“, das Gerichte befähigen soll, Social-Media-Accounts sperren zu lassen. Betroffenen sollen dafür wiederum „unter gewissen Voraussetzungen“ einen Antrag stellen können.
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„Gesetz gegen digitale Gewalt“
Das neue Gesetz soll ein Mittel gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ sein und vor allem in solchen Situationen helfen, in denen unklar ist, wer hinter einem Account steckt. Eine potenzielle Accountsperre müssen jedoch „verhältnismäßig“ sein.
Sie sei außerdem nur dann probates Mittel, wenn „Wiederholungsgefahr“ bestehe und Maßnahme wie die Löschung von einzelnen Beiträgen nicht genüge. Zunächst müssten die Inhaber eines Accounts jedoch auf das Ersuchen hingewiesen werden, um die Möglichkeit einer Stellungnahme ausschöpfen zu können.
Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz: Bürgerrechtler begrüßen das Vorhaben
Kommt es zu einer Accountsperre, so soll diese wiederum „nur für einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Laut ARD-Hauptstadtstudio befürworten Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Josephine Ballon von HateAid das Gesetz derweil grundsätzlich.
Die Bürgerrechtler kritisieren allerdings, dass ein Täter den Plänen des Justizministeriums zufolge mehrfach negativ in Erscheinung treten muss, um gesperrt zu werden. Außerdem greife die Maßnahme nur dann, wenn Betroffene wiederholt angegangen werden würden.
Accounts, die Volksverhetzung betreiben, würden zudem durch das Raster fallen. Laut den Eckpunkten des Gesetzesentwurfs können Gerichte außerdem auf Antrag IP-Adressen herausgeben dürfen. Das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ soll auch für Messengerdienste gelten und Telekommunikationsdienste in die Pflicht nehmen.
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