Durch die Datenschutz-Grundverordnung haben alle Nutzer:innen das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für Technologie-Konzerne wie Apple oder Meta. Wir schauen, was wir nach der Apple Analyse wirklich erfahren.
Es ist kaum zu glauben und dennoch ist es wahr: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feiert bald ihr fünfjähriges Jubiläum. Seit dem 25. Mai 2018 greift die europaweite Regelung zum Schutz der personenbezogenen Daten.
Dabei ist es den Gesetzgeber:innen der Europäischen Union tatsächlich gelungen, ein stärkeres Bewusstsein für die eigenen Informationen zu schaffen. Zwar wird die DSGVO von vielen Privatpersonen nur als Drohelement genutzt.
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Trotzdem wird auch auf diese Art und Weise dem ungehemmten Missbrauch von Daten durch Firmen ein sprichwörtlicher Riegel vorgeschoben. Insbesondere die Verarbeitung von Name, Alter oder Geschlecht für Marketing-Zwecks wird von immer mehr Menschen hinterfragt.
DSGVO: Recht auf Auskunft: Was wissen Unternehmen über mich?
Besonders beliebt ist tatsächlich auch die Möglichkeit des Auskunfts-Anspruchs. Konkret ist das Recht auf Auskunft in Artikel 15 der DSGVO geregelt. Dort steht:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen. […]
Zu den erfragbaren Daten gehören beispielsweise die Verarbeitungszwecke, die Speicherdauer der Daten oder die Personen beziehungsweise Empfänger:innen deiner personenbezogenen Daten.
Apple Analyse: Welche personenbezogenen Daten hat Apple über dich gespeichert?
Um die DSGVO-Auskunft anzufragen, genügt in den allermeisten Fällen bei kleinen Unternehmen ein formloser Antrag. Eine Begründung ist nicht unbedingt notwendig. Eine einfache E-Mail reicht.
Insbesondere große (US-amerikanische) Konzerne aus der Technologie-Branche wie Apple, Google, WhatsApp, Facebook und Co. bieten ihren Nutzer:innen die Möglichkeit, die gesammelten Daten einfach über eine Art Kontaktformular anzufragen.
Für den iPhone- und iPad-Hersteller Apple haben wir dir diesbezüglich bereits eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung verfasst. Nach vier Tagen hatte Apple uns die angefragten personenbezogenen Daten per E-Mail zugeschickt. Doch was können wir aus dieser Apple Analyse lernen?
Apple Analyse: Viele Daten, wenige Informationen
Tatsächlich ist der Wert der erhaltenen Informationen nur bedingt hilfreich beziehungsweise aufschlussreich.
Was praktisch und lobenswert ist: Wer den Download der gelöschten und gemachten Bilder anfordert, erhält tatsächlich alle Dateien in einem komprimierten Ordner zusammengestellt. In unserem Beispiel-Download sind aus der ein Gigabyte großen ZIP-Datei dann schnell über 20 Gigabyte an Fotos und Videos geworden.
Weniger hilfreich sind hingegen beispielsweise die „Apple-ID-Account- und Geräteinformationen“ aus der Perspektive des Nutzers. Wer sich in diesem Fall konkrete Informationen erhofft, wird von Apple enttäuscht.
Statt einfach zu entziffernden Informationen gibt es eine Reihe an Excel-Tabellen mit vielen Zahlen, Datumsangaben und wenig konkreten oder hilfreichen Angaben. Das gilt insbesondere für technische Laien – also den Großteil der Menschen mit einem Smartphone.
Die Apple Analyse: Eine DSGVO-Auskunft, die nicht wirklich hilfreich ist
Alles in allem fällt das Fazit unserer Apple Analyse durchwachsen aus. Einen wirklichen Mehrwert erhalten Nutzer:innen nur, wenn sie dazu bereit sind, sich durch eine Reihe von sehr technischen Dokumenten zu quälen oder Zeit und technisches Know-how mitbringen.
Das Versprechen der europäischen Gesetzgeber:innen nach einer einfachen und vollständigen Auskunft ist zumindest nur teilweise eingelöst. Der Zugang zu den personenbezogenen Informationen ist einfach. Die Analyse beziehungsweise Auswertung der erhaltenen Daten gestaltet sich jedoch schwieriger.
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