ChatGPT steht bis auf weiteres nicht mehr in Italien zur Verfügung. Denn die italienische Regierung sieht eine massive Verletzung der Datenschutzgrundverordnung.
In den vergangenen Monaten eroberte ChatGPT die Herzen der KI-Community. Zwar gibt es inzwischen auch viele Alternativen zu dem Tool von OpenAI. Trotzdem schaffte es kaum ein Konkurrent so deutlich in die Berichterstattung. Denn die Algorithmen GPT-3 und GPT-4 bestechen mit Texten, die sich von menschlichen kaum unterscheiden lassen.
Nun steh ChatGPT-Entwickler OpenAI aber vor Problemen mit der italienischen Regierung. Der Grund: die europäischen Datenschutzgesetze. Denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht bei solchen Applikationen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Gleichzeitig muss für jeden Datenpunkt eines europäischen Users eine Einwilligung vorliegen.
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Italien: ChatGPT ab sofort nicht mehr verfügbar
Da OpenAI beide Punkte nicht nachweislich erfüllt, geht die italienische Datenschutzbehörde jetzt gegen das Tool vor. Das Unternehmen muss vorerst die Registrierung für das Tool in dem Land untersagen. Allerdings hat OpenAI 20 Tage lang Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Entkräftet das Unternehmen diese nicht, drohen teilweise massive Strafen. Die DSGVO sieht dabei Zahlungen im Umfang von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Eigentlich wollte man bereits am Freitag den Stecker zu ChatGPT ziehen, das war aber so kurzfristig nicht mehr möglich.
ChatGPT: Schafft die italienische Regierung einen Präzedenzfall?
Mit ihren Vorwürfen könnte die italienische Kommission einen Präzedenzfall für die gesamte Europäische Union schaffen. Denn stellt die Behörde einen Verstoß gegen die DSGVO fest, so ist ChatGPT auch gleichzeitig in allen Mitgliedsstaaten illegal. OpenAI äußerte sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen.
Bisher ist das Tool in China, Hongkong, dem Iran, Russland und in Teilen Afrikas nicht verfügbar. Die EU könnte sich in absehbarer Zeit einreihen. Dennoch bleibt die Frage, inwiefern in der KI-Forschung Fortschritte erzielt werden können. Denn eins dürfte klar sein: Bei der Masse an Datenpunkten dürfte kein Unternehmen mehr eine Einwilligung zuordnen können.
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