2. Festgelegte Mindest- & Maximaltemperatur
Mieter haben das Recht darauf, dass in ihrer Wohnung oder dem Haus nachts eine Temperatur von mindestens 18 Grad gewährleistet ist. Tagsüber sollte die Temperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius liegen, sofern der Mieter es wünscht. Vermieter müssen demnach garantieren, dass diese Temperaturen erreicht werden können, dürfen gleichzeitig aber keine konkreten Temperaturen vorschreiben.