2. Festgelegte Mindest- & Maximaltemperatur
Mieter haben das Recht darauf, dass in ihrer Wohnung oder dem Haus nachts eine Temperatur von mindestens 18 Grad gewährleistet ist. Tagsüber sollte die Temperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius liegen, sofern der Mieter es wünscht. Vermieter müssen demnach garantieren, dass diese Temperaturen erreicht werden können, dürfen gleichzeitig aber keine konkreten Temperaturen vorschreiben.
„auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.
Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.
Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.
Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern