3. Hinterlegen von Kaution und Bürgschaft
Grundsätzlich kann der Vermieter nur eine Kaution oder Bürgschaft verlangen, wenn diese im Vertrag erwähnt und Mieter das mit ihrer Unterschrift akzeptieren. Jedoch steht es dem Vermieter nicht grundlegend zu, eine Kaution oder Bürgschaft überhaupt zu verlangen. Soll heißen: Wenn der Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution vereinbart ist, kann der Vermieter ohne eine Einverständnis des Mieters nachträglich keine Mietkaution verlangen.
„auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.
Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.
Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.
Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern