Wirtschaft

Dreist bis skurril: Diese 10 Klauseln im Mietvertrag sind ungültig

3. Hinterlegen von Kaution und Bürgschaft

Grundsätzlich kann der Vermieter nur eine Kaution oder Bürgschaft verlangen, wenn diese im Vertrag erwähnt und Mieter das mit ihrer Unterschrift akzeptieren. Jedoch steht es dem Vermieter nicht grundlegend zu, eine Kaution oder Bürgschaft überhaupt zu verlangen. Soll heißen: Wenn der Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution vereinbart ist, kann der Vermieter ohne eine Einverständnis des Mieters nachträglich keine Mietkaution verlangen.

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3. Hinterlegen von Kaution und Bürgschaft. (unsplash.com / Unseen Studio)

Über den Autor

Andrea Keller

Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.

3 Kommentare

  • „auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.

    Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.

    • Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.

  • Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern