4. Allgemeines Haustierverbot
Ungefährliche Kleintiere wie Nagetiere dürfen in angemieteten Wohnungen oder Häusern nicht verboten werden. Ein allgemeines Haustierverbot ist also unzulässig. Der Haltung von Hund und Katze kann aver widersprochen werden, allerdings nur nach einer erfolgreichen Absprache von Mieter und Vermieter.