5. Verbot des Wäschetrocknens in der Wohnung
Das Wäschetrocknen in der Wohnung ist ebenfalls erlaubt. Das gilt sogar dann, wenn es einen Wäschekeller gibt. Jedoch muss der Mieter ein ausreichendes Lüften sicherstellen, sodass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
„auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.
Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.
Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.
Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern