5. Verbot des Wäschetrocknens in der Wohnung
Das Wäschetrocknen in der Wohnung ist ebenfalls erlaubt. Das gilt sogar dann, wenn es einen Wäschekeller gibt. Jedoch muss der Mieter ein ausreichendes Lüften sicherstellen, sodass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.