Wirtschaft

Dreist bis skurril: Diese 10 Klauseln im Mietvertrag sind ungültig

7. Verzicht auf Kündigungsschutz

Ein Kündigungsschutz bedeutet, dass bei einem Mietvertrag der bis zu fünf Jahre besteht, eine Kündigungsfrist von drei Monaten gewährleistet sein muss. Läuft der Vertrag bereits über fünf Jahre, gelten sechs Monate Kündigungsfrist. Ein grundsätzlicher Verzicht des Kündigungsschutzes ist dem Vermieter nicht gestattet.

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7. Verzicht auf Kündigungsschutz. (unsplash.com / Dimitri Karastelev)

Über den Autor

Andrea Keller

Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.

3 Kommentare

  • „auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.

    Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.

    • Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.

  • Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern