7. Verzicht auf Kündigungsschutz
Ein Kündigungsschutz bedeutet, dass bei einem Mietvertrag der bis zu fünf Jahre besteht, eine Kündigungsfrist von drei Monaten gewährleistet sein muss. Läuft der Vertrag bereits über fünf Jahre, gelten sechs Monate Kündigungsfrist. Ein grundsätzlicher Verzicht des Kündigungsschutzes ist dem Vermieter nicht gestattet.