Ein generelles Musikverbot in Mietverträgen ist rechtlich nicht durchsetzbar. Auch hier gilt ausschließlich der Grundsatz der Rücksichtnahme auf andere Mietparteien.
8. Generelles Musizierverbot. (unsplash.com / Jacek Dylag)
Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.
„auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.
Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.
Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.
Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern