9. Abstellverbot von Kinderwagen im Treppenhaus
Kinderwagen in Treppenhäusern zu verbieten ist ebenfalls unzulässig. Das gilt jedoch nur, wenn die angemietete Wohnung nicht genug Platz für den betreffenden Kinderwagen hergibt oder sich die Wohnung im zweiten Stock (oder höher) befindet und kein Fahrstuhl zur Verfügung steht. Der Flur oder das Treppenhaus sollten jedoch trotz Wagen ausreichend Platz zum unfallfreien Nutzen gewähren.