Ob Haustiere, Kaution oder Musik in der Wohnung: Was ist Mietern in Deutschland eigentlich erlaubt und was ist verboten? In unserem wöchentlichen Ranking zeigen wir dir, welche Klauseln im Mietvertrag oder der Hausordnung nicht nur dreist, sondern auch unzulässig sind.
Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist in diesen Fällen unerlässlich. Doch nicht immer sind diese Verträge auch rechtlich zulässig. Wir klären dich über unwirksame Klauseln im Mietvertrag und der Hausordnung auf.
Unzulässige Klauseln im Mietvertrag
Die Verbraucherrechtskanzlei Rightmart hat zahlreiche dreiste und zulässige Klauseln in Mietverträgen und Hausordnungen identifiziert. Im folgenden Ranking liefern wir dir einen Überblick, welchen Forderungen du nicht nachkommen musst.
10. Einmalzahlung der Kaution
In der Regel muss jeder Mieter bei Abschluss eines Vertrags eine Kaution für das angemietete Objekt zahlen. Diese darf jedoch keinesfalls mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Die Forderung einer Einmalzahlungen der Kaution ist dabei unzulässig, weil Mieter das Recht auf eine Ratenzahlung haben. Konkret dabei drei Raten in gleicher Höhe möglich.
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„auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.
Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.
Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.
Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern