Wirtschaft

Dreist bis skurril: Diese 10 Klauseln im Mietvertrag sind ungültig

Ob Haustiere, Kaution oder Musik in der Wohnung: Was ist Mietern in Deutschland eigentlich erlaubt und was ist verboten? In unserem wöchentlichen Ranking zeigen wir dir, welche Klauseln im Mietvertrag oder der Hausordnung nicht nur dreist, sondern auch unzulässig sind. 

Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist in diesen Fällen unerlässlich. Doch nicht immer sind diese Verträge auch rechtlich zulässig. Wir klären dich über unwirksame Klauseln im Mietvertrag und der Hausordnung auf.

Unzulässige Klauseln im Mietvertrag

Die Verbraucherrechtskanzlei Rightmart hat zahlreiche dreiste und zulässige Klauseln in Mietverträgen und Hausordnungen identifiziert. Im folgenden Ranking liefern wir dir einen Überblick, welchen Forderungen du nicht nachkommen musst.

10. Einmalzahlung der Kaution

In der Regel muss jeder Mieter bei Abschluss eines Vertrags eine Kaution für das angemietete Objekt zahlen. Diese darf jedoch keinesfalls mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Die Forderung einer Einmalzahlungen der Kaution ist dabei unzulässig, weil Mieter das Recht auf eine Ratenzahlung haben. Konkret dabei drei Raten in gleicher Höhe möglich.

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10. Einmalzahlung der Kaution. (unsplash.com / Alexander Grey)

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Über den Autor

Andrea Keller

Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.

3 Kommentare

  • „auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.

    Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.

    • Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.

  • Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern