8. E-Bike
Ein E-Bike mit dienstlicher Bezuschussung kann einem Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro ersparen. Erhält der Mitarbeiter das E-Bike zusätzlich zum regulären Gehalt, muss der Beschäftigte dafür keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben leisten. Der Arbeitgeber kann jedoch die gesamten Kosten als Betriebsausgabe verbuchen.