Der globale Finance-Player PayPal steht wegen Wettbewerbsverzerrung unter Verdacht. Das Bundeskartellamt hat bereits ein Verfahren gegen den Zahlungsdienstleister eingeleitet. Zwei konkrete Klauseln in den Nutzungsbedingungen für Händler:innen werden dabei überprüft.
Beschränkt PayPal den Wettbewerb und verstößt als Global Player gegen das Missbrauchsverbot? Am vergangenen Montag, den 23. Januar 2023, hat das in Bonn ansässige Bundeskartellamt ein Verfahren gegen PayPal in die Wege geleitet, um diese Fragen zu beantworten. Bereits im Januar 2022 stand das Unternehmen im Fokus einer Sammelklage wegen Diebstahls.
PayPal: Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung im Detail
Das Verfahren läuft gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Geprüft wird dabei nun, ob PayPal Wettbewerber behindert und den Preiswettbewerb beschränkt. Das verkündete das Kartellamt in einer offiziellen Pressemitteilung zum Verfahren gegen das Unternehmen.
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Konkret handelt es sich um zwei Klauseln, die in den händlerbezogenen Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgeschrieben sind. Unter der Lupe des Kartellamts liegen die Regeln zu Aufschlägen und zur Darstellung von PayPal.
„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, sagt der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.
Das besagen die kritischen Klauseln
Handelt es sich bei den verdächtigen Klauseln in den PayPal-Nutzungsbedingungen um eine Wettbewerbsverzerrung?
- Klausel 1: Waren und Dienstleistungen von Händler:innen dürfen nicht preisgünstiger sein, wenn die Kund:innen sie mit einer günstigeren Methode als PayPal bezahlen.
- Klausel 2: Die Kommunikation von präferierten anderen Zahlungsmethoden als PayPal ist den Händler:innen ebenso untersagt wie das Angebot einer komfortableren Nutzung anderer Zahlungsmethoden.
„Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten“, so Mundt.
Nutzt PayPal seine Marktposition aus?
Bei einer Umfrage zu den beliebtesten Zahlungsmethoden in Deutschland für Online-Bestellungen aus dem Jahr 2021 landete PayPal ganz vorne.
Die Spitzenposition spiegelt sich auch weltweit wider, denn die aktiven PayPal-Accounts sind seit 2010 kontinuierlich gestiegen: bis zum dritten Quartal 2022 auf insgesamt 432 Millionen, was einen Anstieg um rund vier Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal bedeutet.
Im Rahmen der vermeintlichen Wettbewerbsverzerrung von PayPal untersucht das Bundeskartellamt jetzt die Marktmacht des Anbieters, denn „wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen.“
Auf der anderen Seite würden „marktmächtige Zahlungsdienste“ den Spielraum für ihre Preisgestaltung erweitern. Darunter könnten vor allem die Verbraucher:innen leiden, „die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“ Denn üblicherweise legen Händler:innen die Gebühren für die Nutzung von Payment-Diensten auf die eigenen Preise um.
PayPal verlangt 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages und erhebt weitere 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Damit ist das Unternehmen schon jetzt einer der teuersten Anbieter für Zahlungen im Internet.
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