Das Jahr 2022 ist Geschichte und das neue Jahr erst wenige Tage alt. Wie jedes Jahr treten auch im Jahr 2023 einige Gesetzesänderungen in Kraft. Wir geben einen Überblick über die zehn wichtigsten Änderungen in Sachen Verbraucherschutz.
Neues Jahr, neue Gesetze: Auch im Jahr 2023 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Das gilt vor allem in Sachen Verbraucherschutz. Wie im Vorjahr spielt dabei auch das Thema „Energie“ eine große Rolle. Um Privathaushalte zu entlasten treten deshalb gleich mehrere Änderungen im Zusammenhang mit der Energiekrise in Kraft.
Außerdem stehen im Jahr 2023 einige Nachhaltigkeitsthemen im Fokus. Beispielsweise wird es ein neues Tierwohllabel für Schweinefleisch geben. Um Verpackungsmüll zu reduzieren tritt für die Gastronomie derweil eine Mehrweg-Pflicht für Essen to go in Kraft. Das geht aus einer Übersicht der Verbraucherzentrale hervor.
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Verbraucherschutz 2023: Diese Änderungen und Gesetze treten in Kraft
1. Gas, Fernwärme und Strom: Preisbremse soll finanziell entlasten
Steigende Energiepreise machen sich im Portemonnaie vor allem in den Wintermonate bemerkbar. Um Verbraucher:innen zu entlasten, hat die Bundesregierung deshalb eine Gas- und Strompreisbremse beschlossen, die auch für Fernwärme gilt.
Sie soll aktuellen Informationen zufolge zwar erst im März 2023 in Kraft treten, aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten. Für 80 Prozent des Verbrauches aus dem Vorjahr soll in diesem Zeitraum dann folgendes gelten:
- Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt
- Der Preisdeckel für Strom beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde
- Fernwärme: Es gilt ein Preisdeckel von sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde
Das bedeutet, dass nur für einen darüber liegenden Verbrauch höhere Preise anfallen können. Für den Dezember 2022 wurde derweil bereits eine Soforthilfe beschlossen, bei der der Staat den Gasabschlag übernimmt.
2. Das 49-Euro-Ticket kommt
Das sogenannte 9-Euro-Ticket hat als Entlastungsmaßnahme im Jahr 2022 zeitweise die Schlagzeilen dominiert. Zumindest was die Verkaufszahlen angeht, war das Ticket ein voller Erfolg. Ab Frühjahr 2023 soll nun wiederum ein sogenanntes bundesweites Deutschlandticket die Nachfolge antreten.
Ein genaues Startdatum steht bis dato aber noch nicht fest. Als möglich Termine gelten der 1. April und der 1. Mai 2023. Das Ticket soll derweil bundesweit alle Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nahverkehr beinhalten. Ein entsprechende Abo soll monatlich kündbar sein.
3. Verbraucherschutz: Mehr Wohngeld ab dem 1. Januar 2023
Als weitere Maßnahme gegen die Energiekrise erhöht der Staat das Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 auf im Schnitt rund 190 Euro monatlich. Damit soll es künftig deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen.
In Zahlen bedeutet das, dass statt 600.000 Menschen künftig circa zwei Millionen Bürger:innen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Ob und wem Wohngeld zusteht hängt derweil vom Einkommen, der Höhe der Miete, dem Wohnort und weiteren Faktoren ab. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Kommune gestellt werden.
4. Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Unter neuem Namen, mit mehr Leistungen und höheren Freibeträgen ersetzt das sogenannte Bürgergeld zum 1. Januar 2023 die vorherigen Grundsicherungsleistung Hartz IV. Statt 449 Euro soll der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene dabei bei 502 Euro pro Monat betragen.
Die sogenannten Freibeträge für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen wiederum auf 30 Prozent ansteigen. Das soll einen höheren Anreiz schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.
Im ersten Jahr mit Bürgergeld soll außerdem ein Vermögensfreibetrag für Singles in Höhe von 40.000 Euro gelten. Für jede weitere Person im Haushalt gilt ein entsprechender Vermögensfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro. Darüber hinaus soll es für die Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen einen Zuschuss von 150 Euro geben.
5. Mehr Rente: Ausgleich zwischen Ost und West
Die Renten sollen ab dem 1. Juli 2023 steigen – im Westen voraussichtlich um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hervor. Damit erfolgt der nächste Schritt, die Renten zwischen Ost und West auszugleichen. Die Angleichung soll am 1. Juli 2024 abgeschlossen sein.
6. Schweinefleisch erhält neues Tierwohllabel
Im Jahr 2023 wird tritt die Kennzeichnungspflicht für die ersten Produkte in Sachen Haltungsbedingungen inKraft. Ab soll Sommer wiederum ein entsprechendes Gesetz greifen, das zunächst die Kennzeichnung von frischem, unverarbeitetem Schweinefleisch aus deutscher Herstellung regelt.
Dabei gelten fünf verschiedene Haltungskategorien: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. Künftig soll diese Kennzeichnungspflicht auch für Geflügel und Rindfleisch gelten. Auch eine Ausweitung auf die Gastronomie sowie bereits verarbeitete Produkte steht im Raum.
7. Gastronomie: Mehrweg-Pflicht für Essen to go
Einwegverpackungen sorgen für viel Müll. Doch das soll sich ab 1. Januar 2023 ändern. Denn Restaurants, Lieferdienste und Caterer müssen dann verpflichtend Mehrwegbehälter als Alternative für Essen to go anbieten. Davon ausgenommen sind jedoch kleine Betriebe wie Bäckereien oder Imbisse mit weniger als fünf Angestellte und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.
8. Die Preise für Gebäudeversicherungen steigen
Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden im Jahr 2023 vermutlich deutlich ansteigen. Das geht vor allem auf die Flutkatastrophe im Sommer 2021 zurück. Dabei wurden rund 91.000 versicherte Wohngebäude zerstört oder beschädigt.
Die aktuelle Inflationsrate von circa zehn Prozent belastet außerdem die Versicherer, da sowohl Reparatur- als auch Baukosten steigen. Betroffenen sollten die Beiträge ihrer entsprechenden Versicherung deshalb genau im Blick behalten und gegebenenfalls einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen.
9. Verbraucherschutz 2023: EU-Verbandsklage soll Schadenersatz geltend machen
Deutschland hat im Jahr 2018 die sogenannte Musterfeststellungsklage eingeführt. Solange kein Vergleich erzielt wurde, können dabei Verbände die Rechte von Verbrauchern einklagen, diei hre konkreten Ansprüche vor Gericht jedoch weitestgehend selbst geltend machen müssen.
Mit der sogenannten EU-Verbandklage soll sich das im Jahr 2023 jedoch ändern. Denn mit dieser neuen Form der Sammelklage können Verbraucherverbände Rückzahlungen oder Schadenersatz für Verbraucher direkt einklagen. Die Betroffenen müssen dabei nicht einmal selbst vor Gericht ziehen.
10. Das Lieferkettengesetz greift
Ab 2023 stehen Deutsche Unternehmen de facto in der Pflicht sich für die Einhaltung von ökologischen Standards und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten zu verantworten. Am 1. Januar tritt dazu das sogennante „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz Lieferkettengesetz – in Kraft.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will damit gezielt Menschenrechtsverletzungen, die in anderen Ländern bei der Produktion von Elektronik, Kleidung und Lebensmitteln vorherrschen, unterbinden. Gleiches gilt für Lohndumping, Umweltverschmutzung und Kinderarbeit.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen deshalb entsprechende Risiken bei ihren Zulieferern zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und diese zu dokumentieren. Zudem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einräumen. Kritiker:innen bemängelt jedoch, dass das Gesetzt zu viele Schlupflöcher habe – zumal keine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen droht.
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