Die mobile Briefmarke der Deutschen Post verfällt normalerweise 14 Tage nach dem Kauf. Die kurze Gültigkeitsdauer ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Landgericht Köln nun nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden.
Seit 2020 verkauft die Deutsche Post mobile Briefmarken, die Verbraucher:innen anstatt der herkömmlichen Frankierung ihrer Briefe und Postkarten nutzen können.
Die digitale Alternative verliert allerdings innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ihre Gültigkeit. Zu kurz, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun in einer Pressemitteilung.
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Mobile Briefmarke: Gültigkeitsdauer ist rechtswidrig
„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, so Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“
Verbraucherzentrale reicht Klage ein
Deshalb hat der vzbv Klage eingereicht. Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer:innen an und entschied, dass die kurze Gültigkeitsdauer die Nutzer:innen der mobilen Briefmarke benachteilige.
Demnach verjähren Ansprüche aus Kaufverträgen laut Gesetz regelmäßig erst nach drei Jahren. Die entsprechende Klausel in den AGBs der Deutschen Post weiche davon allerdings ab und sei somit nicht hinnehmbar.
Post argumentiert mit Verbraucherschutz
Die Deutsche Post argumentiert, dass die kurze Gültigkeit aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen im Code erforderlich sei. Außerdem will das Unternehmen so Missbrauch vermeiden. Die Richter am Landgericht Köln lassen diese Erklärung allerdings nicht gelten.
„Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des vzbv.
Auch das Missbrauchsargument geht vor Gericht nicht durch. Die Gefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.
Deutsche Post wehrt sich gegen Urteil über mobile Briefmarke
Wie die FAZ berichtet, sieht die Post den Sachverhalt allerdings anders. Das Unternehmen habe eine andere Rechtsauffassung, so ein Firmensprecher. Deshalb hat die Post beim Oberlandesgericht Köln Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Für Verbraucher:innen ändert sich also erst einmal nichts. Da die mobile Briefmarke allerdings sowieso eher für Menschen gedacht ist, die spontan einen Brief oder eine Postkarte verschicken müssen und nicht mehr zum Kauf einer „echten“ Briefmarke kommen, dürften die Wenigsten ihre digitale Alternative tatsächlich sehr lang aufheben wollen.
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