Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die elektronische Patientenakte (ePA) für alle durchsetzen. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Mit dem Strategiewechsel will er das Gesundheitswesen endlich digitalisieren.
Prinzipiell soll jede:r gesetzlich Versicherte in Deutschland die ePA erhalten.
Das verkündete das Bundesgesundheitsministerium kürzlich auf Twitter. Demnach habe die Gematik den Auftrag bekommen, die Opt-out-Regel für die elektronische Patientenakte vorzubereiten.
Versicherte müssen aktiv Widerspruch gegen elektronische Patientenakte einlegen
Die elektronische Patientenakte ging eigentlich schon 2021 als Kern der Digitalagenda Lauterbachs an den Start. Allerdings kam das System bisher noch nicht richtig in Fahrt.
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Bisher mussten sich gesetzlich Versicherte aktiv für die ePA entscheiden. Nun wechselt Lauterbach die Strategie: Alle Patient:innen sollen die digitale Akte automatisch bekommen.
Menschen, die lieber darauf verzichten, müssen der elektronischen Akte künftig aktiv per Opt-out widersprechen. Gegenüber dem Handelsblatt sagte Lauterbach, dass die Nutzung so zwar weiterhin freiwillig sei. Sie solle allerdings zum Regelfall werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Grundsatzentscheidung werden wir zeitnah vorlegen.
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert ePA
Für die Umsetzung soll die Gematik zuständig sein. Zunächst soll die Firma die technischen und organisatorischen Voraussetzungen prüfen. Danach soll sie die neue Strategie schließlich umsetzen.
Bis 2024 soll der Prozess abgeschlossen sein. Bis dahin ist der Weg allerdings noch weit. Denn nicht alle sind vom Opt-out-Verfahren so überzeugt wie Lauterbach.
Besonders Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber hat sich in der Vergangenheit kritisch dazu geäußert. Der Gesetzgeber achte laut Kelber im Bezug auf die elektronische Patientenakte nicht ausreichend auf „Kollisionen“ mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Auch Patienten reagieren kritisch
Und auch Patient:innen stehen der elektronischen Patientenakte kritisch gegenüber. Auf Twitter reagierten die Ersten mit Empörung:
Nach Georg Orwell, die komplette Kontrolle des Mensch seins, über diese Sachen….ihrt habt doch nicht mehr alle Dornen in der Hecke, ich mache da nicht mit!!!!!
— Vocans1Bananensplit (@Vocans11) November 7, 2022
Elektronische Patientenakte digitalisiert Patienten-Informationen
Die elektronische Patientenakte soll künftig Auskunft darüber geben, welche Medikamente Patient:innen nehmen, welche Vorerkrankungen vorliegen, wie die Blutwerte sind oder auch welche Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt wurden.
So sollen die Patienteninformationen gebündelt zugänglich werden. Darüber hinaus will das Bundesgesundheitsministerium unnötigen oder auch doppelten Untersuchungen und fehlenden Details zur Krankheitsgeschichte vorbeugen. Außerdem könne Zeit bei der Behandlung eingespart werden.
Nur wenn wir Digitalisierung nutzen, können wir Medizin besser und effizienter machen.
Elektronische Patientenakte in vier Entscheidungsstufen
Die Umsetzung der ePa soll in vier Stufen ablaufen.
In der ersten Stufe erhalten Patient:innen automatisch eine ePA. Zweitens sollen Ärzt:innen die digitale Akte dann mit Informationen füllen. In der dritten Stufe können die behandelnden Mediziner:innen die Akte einsehen. Als letztes können die persönlichen Gesundheitsdaten anonym zu Forschungszwecken gespendet werden.
Besonders von der letzten Stufe erhoffe sich Lauterbach einen großen Mehrwert für die Medizin. Damit aussagekräftige medizinische Forschung und Vorsorgemodelle durch moderne Ansätze wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz möglich werden, müsse der Pool an Daten möglichst groß und vollständig sein.
In welcher Stufe die Patient:innen der ePA letztendlich widersprechen können, wurde noch nicht abschließend festgelegt.
Nur 0,75 Prozent nutzen die ePA derzeit
Seit 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen die elektronische Patientenakte anbieten. Laut Gematik würden derzeit allerdings nur 556.000 der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die digitale Akte nutzen. Ein Grund dafür seien Datenschutz-Bedenken.
Der Chef der Techniker-Krankenkasse, Jens Baas, begrüßt den Vorstoß Lauterbachs. Es sei richtig, dass die Umsetzung des Opt-out-Verfahrens die höchste Priorität bekomme, sagte er gegenüber dem Handelsblatt.
Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Verfügbarkeit und Vernetzung von Gesundheitsdaten sind.“ Deshalb sei es wichtig, dass mit der Konzeption des Opt-out begonnen werde – „damit wir keine Zeit verlieren.
Auch interessant:
„aktiv per Opt-out widersprechen.“
Sorry, aber ich bin schon etwas Älter. Waaaas? Ķönnte der Satz bitte in einem vernünftigen Vokabular neu formuliert werden?
Wo muss man denn dann den Widerspruch hinschicken? Krankenkasse?
Wäre toll gewesen wenn diese Info bereits im Artikel zu finden wäre…
Das wüsste ich natürlich auch ganz gerne wo kann ich widersprechen?