Der November 2022 hält einige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen bereit. Außerdem treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem dürfen Energieversorger keine Unterschiede mehr bei den Preisen in der Grundversorgung zwischen Neu- und Bestandskunden machen.
Ab 1. November 2022: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
Wie fast jeden Monat bringt auch der November 2022 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten einige neue Gesetze in Kraft.
Beispielsweise ist bei leichten Atemwegserkrankungen noch bis zum 30. November 2022 eine telefonische Krankschreibung möglich. Außerdem streicht die ARD die SD-Versionen von gleich vier Sendern.
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1. Gleiche Grundversorgungspreise für Strom und Gas
Ab dem 1. November dürfen Energieversorger keine Unterschiede mehr bei den Preisen in der Grundversorgung zwischen Neu- und Bestandskunden machen. Das gilt sowohl für Kunden, die aufgrund von Preiserhöhungen ihr Sonderkündigungsrecht beim vorherigen Anbieter geltend machen, als auch wenn der Vertrag ausläuft.
Zum Hintergrund: Wenn ein Anbieter pleite geht und seine Kunden nicht mehr versorgen kann, rutschen sie in die Ersatzversorgung des Grundversorgers. Die Bundesnetzagentur erklärte dazu: „Die Preise der Ersatzversorgung dürfen seit dem 29. Juli 2022 höher sein als die der Grundversorgung“, erklärt die Bundesnetzagentur.
2. Gesetzesänderung: ARD streicht im November vier Sender
Die ARD stampft ab dem 15 November 2022 die SD-Versionen der Sender One, tagesschau24, phoenix und Arte ein. Das betrifft all diejenigen, die die Sender per Astra-Satellit empfangen. Nach Umstellung sind die Programme derweil nur noch in HD verfügbar.
Um die Sender weiterhin sehen zu können, benötigen Betroffene einen entsprechenden Receiver oder einen HD-tauglichen Fernseher mit DVB-S2-Standard. Für den Empfang per Antenne ändert sich jedoch nichts. Die Programme würden laut ARD weiterhin wie gewohnt übertragen.
3. Krankengeld für Krankenhausbegleitungen
Wenn Menschen mit Behinderung aus medizinischen Gründen für einen Krankenhausaufenthalt zwingend eine Begleitung benötigen, haben die Begleitpersonen ab dem 1. November 2022 für ihren Zeitaufwand einen Anspruch auf Krankengeld. Das geht aus den neuen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzteschaft (G-BA) hervor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärte dazu: „Anspruch auf eine Begleitung haben nur Patientinnen und Patienten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Das sind in der Regel Menschen mit Behinderung, die bereits im Alltag regelhaft einen Bedarf an Begleitung und Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson haben“.
4. Neues Netflix-Abo mit Werbung
Netlfix führt ein neues Abo-Modell ein. Ab dem 3. November können Nutzer der Streamingplattform ein „Basis-Abo mit Werbung“ buchen. Im Vergleich zu den bisherigen Mitgliedschaften ist es mit 4,99 Euro deutlich günstiger. Dafür müssen Streamer allerdings Werbung in Kauf nehmen.
Dem Vernehmen nach will Netflix in etwa fünf Minuten Werbung pro Stunde einspielen. Wer sich für das neue Abo-Modell entscheidet, muss außerdem Qualitätsverluste hinnehmen und auf die Download-Funktion verzichten. Dafür kostet das Abo aber drei Euro monatlich weniger als der normale Basis-Tarif.
5. Telefonische Krankschreiben bis Ende November 2022
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich aufgrund der aktuellen Coronalage noch bis 30. November telefonisch krankschreiben lassen. Das hat geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzteschaft (G-BA) hervor.
Ziel der Maßnahme ist es, unnötige Infektionsketten zu vermeiden. Dazu ist auch eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung für sieben weitere Kalendertage per Telefon möglich. Der G-BA erklärte dazu: „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen“.
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