Marketing Social Media

Rechtswidrige Krypto-Werbung: Saftige Geldstrafe für Kim Kardashian

Kim Kardashian, Kim Kardashian EthereumMax
Pixabay.com / Pop_art
geschrieben von Christian Erxleben

Die weltweit bekannte Schauspielerin und Influencerin Kim Kardashian muss für einen Instagram-Beitrag 1,26 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Sie hatte verschwiegen, dass sie für Krypto-Werbung ein stattliches Honorar erhalten hatte. Jetzt darf sie nicht mehr werben.

Mit einem geschätzten Vermögen von 1,8 Milliarden US-Dollar zählt Kim Kardashian zu den reichsten Menschen der Welt. Aus der ehemaligen Reality-Show-Teilnehmerin ist eine einflussreiche Unternehmerin und Influencerin geworden.

Alleine auf ihrem Instagram-Account versammelt Kim Kardashian über 330 Millionen Fans rund um den Globus. Dass sich diese enorme Reichweite sehr gut in Geld umwandeln lässt, weiß auch die 41-Jährige. Deshalb wirbt sich in regelmäßigen Abständen auf Instagram für Unternehmen und Produkte.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Social Media und PR Specialist (m/w/d)
BeA GmbH in Ahrensburg
Social Media Manager B2B (m/w/d)
WM SE in Osnabrück

Alle Stellenanzeigen


1,26 Millionen US-Dollar Strafe für Kim Kardashian wegen Instagram-Post

Eine solche Kooperation fällt Kardashian nun sprichwörtlich auf die Füße. Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat sie aufgrund von unerlaubter und rechtswidriger Krypto-Werbung zu einer Gesamtstrafe von 1,26 Millionen US-Dollar verurteilt.

Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor. Konkret hatte die Influencerin ein Krypto-Asset mit dem Namen „EthereumMax“ beworben. Das Problem dabei: Der entsprechende Instagram-Post war nicht als Werbung gekennzeichnet.

Influencer müssen Krypto-Werbung und Bonuszahlungen kennzeichnen

Die SEC sieht vor, dass Influencer:innen in den USA bei werblichen Social-Media-Beiträgen darauf hinweisen, dass es sich um eine bezahlte Werbung handelt. Das heißt: Sie müssen potenzielle Anleger:innen explizit darauf hinweisen, dass sie Geld für die Promotion erhalten.

Das fasst auch SEC-Chef Gary Gensler noch einmal in seinem Urteil zusammen:

Dieser Fall ist eine Erinnerung, dass berühmte Persönlichkeiten und Influencer gesetzlich dazu verpflichtet sind, darauf hinzuweisen, wenn sie für Investment-Möglichkeiten werben und dafür bezahlt worden sind. Sie müssen die Höhe der Bezahlung und den Werbungtreibenden offenlegen.

Der Börsenaufsichtsbehörde geht es darum, Kleinanleger:innen möglichst detailliert, schnell und verständlich aufzuzeigen, wie hoch das Risiko eines Investments ist, um deren finanzielle Ressourcen zu schützen.

Drei Jahre Werbeverbot für Kim Kardashian

Da Kim Kardashian wissentlich gegen einige dieser gesetzlichen Vorlagen verstoßen hat, muss sie nun eine Strafe in Höhe von 1,26 Millionen US-Dollar zahlen. Der Betrag setzt sich aus dem Honorar in Höhe von 250.000 US-Dollar, den anfallenden Strafzinsen sowie der Geldstrafe aus über eine Million US-Dollar zusammen.

Doch damit nicht genug: Die Influencerin darf für die kommenden drei Jahre keinerlei Werbung für Kryptowährungen oder Produkte aus dem Kryptosektor machen. Damit dürfte die indirekte Geldstrafe noch deutlich höher ausfallen.

Spanien: Influencer müssen Krypto-Werbung anmelden

Erst Anfang des Jahres hatte die spanische Regierung per Gesetz beschlossen, dass große Influencer ihre Werbekampagnen für Kryptowährungen vorab anmelden müssen.

Die zehntägige schriftliche Vorlauffrist soll dafür sorgen, dass eventuelle Kursmanipulationen durch einflussreiche Personen mit mindestens 100.000 Fans deutlich erschwert werden.

In der Theorie können Influencer vor einer Promotion die beworbene Kryptowährung kaufen und nach der Werbung gewinnbringend verkaufen. Darunter wiederum leider der Kleinanleger, weil die Kurse nach großen Verkäufen stark abfallen.

Auch interessant:

Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.