Der Oktober 2022 hält einige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen bereit. Außerdem treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro, die Mehrwertsteuer auf Gas sinkt und Minijobber dürften künftig mehr verdienen.
Ab 1. Oktober 2022: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
Wie fast jeden Monat bringt auch der Oktober 2022 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten einige neue Gesetze in Kraft.
Beispielsweise steigt der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro. Minijobber dürfen in diesem Zusammenhang künftig wiederum mehr verdienen. Außerdem senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent und es treten neue Corona-Regel in Kraft.
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1. Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Am 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn von 10,45 Euro auf zwölf Euro. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) können sich ab dann rund 6,64 Millionen Menschen in Deutschland über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Tarifverträge, die wiederum niedrigere Löhne vorsehen, sind ab Oktober derweil hinfällig.
Vor allem Angestellte im Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel dürften von der Erhöhung profitieren. Der Mindestlohn von zwölf Euro gilt dabei als eine zentrale Forderung der SPD. Er ist auch im Koalitionsvertrag verankert.
2. Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro
Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienst-Obergrenze von geringfügigen Beschäftigungen. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber demnach künftig bis zu 520 Euro statt den bisherigen 450 Euro verdienen.
Auch die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs der Minijobs steigt von 520 bis 1.600 Euro. Zuvor lag die Obergrenzen bei 1.300 Euro. Beschäftigte, die in den Übergangsbereich fallen, zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge.
3. Mehrwertsteuer auf Gas sinkt
Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der aktuellen Inflation schießen die Energiepreise in die Höhe. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Gas von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren. Die Maßnahmen ist Teil des sogenannten dritten Entlastungspakets und soll auch die umstritten Gasumlage ausgleichen.
Der gesenkte Steuersatz soll bis März 2024 gelten – so lange wie die Gasumlage in Kraft ist. Letztere könnte jedoch noch fallen. Dem Vernehmen nach soll die Steuersenkung auf Gas jedoch auch dann kommen, wenn die Gasumlage kippt.
4. Neue Corona-Regeln ab Oktober 2022
Da zahlreiche Expert:innen für den Herbst und Winter mit steigenden Corona-Zahlen rechnen, tritt am 1. Oktober 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit verlängert die Bundesregierung unter anderem die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.
In Kliniken und Heimen bedarf es zusätzlich einen negativen Corona-Test. Die Maskenpflicht gilt außerdem weiterhin in Fernzügen. In Flugzeugen entfällt sie jedoch. Die einzelnen Bundesländer können auf Grundlage des Gesetzes und je nach Infektionsgeschehen zudem eine Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungsräumen verhängen.
5. Zeitumstellung: Die Winterzeit beginnt
Des einen Freud ist des anderen: Gemeint ist die Zeitumstellung. Denn am 30. Oktober 2022 werden die Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Das heißt zwar: eine Stunde länger schlafen. Allerdings wird es dafür Abends auch schneller dunkel.
Auch wenn die Zeitumstellung bereits seit Jahren umstritten ist – die Europäische Union (EU) will sie abschaffen – konnten sich die Mitgliedstaaten bislang nicht auf einen Konsens einigen. Trotz einer dunklen Abendstunde mehr ist es ab dem 30. Oktober dafür morgens früher hell.
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