Die EU-Kommission will in dieser Woche ihren Entwurf für ein neues Medienfreiheitsgesetz vorstellen. Der „European Media Freedom Act“ soll Journalist:innen besser vor Überwachung schützen.
Erst am Freitag will die EU-Kommission ihren Entwurf für ein neues Europäisches Medienfreiheitsgesetz vorstellen. Doch die französische Medium Contexte hat das Dokument bereits vorab geleakt, wie Netzpolitik.org berichtet.
Was plant die EU-Kommission für das neue Medienfreiheitsgesetz?
Die EU-Komission will mit ihrem neuen Medienfreiheitsgesetz vor allem den Schutz von Journalist:innen erhöhen. Insbesondere geht es dabei um staatliche Überwachung oder die Einflussnahme auf die Berichterstattung.
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Doch damit nicht genug. Um diese umzusetzen, will die EU es generell verbieten, dass Pressevertreter:innen und ihre Angehörigen festgenommen, durchsucht, bestraft oder überwacht werden können, um deren Quellen ausfindig zu machen.
Hierfür soll es aber auch Ausnahmen geben. Denn Überwachung, die „im öffentlichen Interesse“ stattfinde, sei davon ausgenommen. Staatstrojaner sollen nur zum Einsatz kommen, wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist oder schwere Straftaten aufgeklärt werden sollen.
Warum setzt die EU-Kommission auf das neue Medienfreiheitsgesetz?
Im Gesetzesentwurf bezeichnet die EU-Kommission den Mediensektor als „wichtigen und dynamischen Wirtschaftszweig“, der eine wesentliche Voraussetzung für „wirtschaftliche Freiheiten und Grundrechte“ ist.
Unabhängige Medien, insbesondere Nachrichtenmedien, bieten Zugang zu einer Vielzahl von Meinungen und sind zuverlässige Informationsquellen für Bürger und Unternehmen gleichermaßen.
Der Journalismus sei „für das Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaften und Volkswirtschaften unerlässlich“. Die Medien würden durch die Digitalisierung „zunehmend international“. Daher ziele der Gesetzesentwurf darauf ab, dadurch entstehende Probleme zu lösen.
Pressefreiheit im Fokus der EU-Kommission
Mit dem neuen europäischen Medienfreiheitsgesetz würde die EU-Kommission erstmals einen einheitlichen Rahmen für europäische Medien bieten. Das Gesetz soll für Medienunternehmen Hindernisse aus dem Weg schaffen, „die ihre Tätigkeit behindern“. Dazu zählen laut dem Entwurf unter anderem „unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren in Bezug auf Medienfreiheit und -pluralismus“.
Denn nicht in allen EU-Staaten ist es gleich gut um die Pressefreiheit bestellt. Deshalb soll das Redaktionsgeheimnis erstmals rechtlich vor staatlicher Überwachung auf EU-Ebene geschützt werden.
Das Gesetz sieht außerdem eine Beschwerdestelle vor. Denn den Pressevertreter:innen müsse eine „unabhängige nationalen Stelle“ für Beschwerden zur Verfügung stehen. Kann die Beschwerdestelle nicht aushelfen, sollen Betroffene erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Anliegen vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
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