Google lässt bei Gmail unerwünschte Werbe-Mails durchgehen und verstößt damit gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die österreichische Interessengruppe noyb.eu hat nun Datenschutzbeschwerde eingereicht.
Google muss sich mal wieder in Sachen Datenschutz verantworten. Denn die österreichische Interessengruppe noyb.eu hat bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eine Datenschutzbeschwerde eingereicht.
Grund sind unerwünschte Werbe-E-Mails, die bei den Nutzer:innen von Gmail direkt im Posteingang gelandet sind.
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Laut noyb.eu würden diese Nachrichten wie normale E-Mails aussehen, seien aber in Wirklichkeit Werbung. Dieser hätten die Nutzer:innen nicht zugestimmt.
Wenn kommerzielle E-Mails direkt versendet werden, gelten sie als Direktmarketing-E-Mails und fallen unter die ePrivacy Verordnung.
EuGH-Urteil bietet Grundlage für die Beschwerde
Noyb.eu bezieht sich in seiner Datenschutzbeschwerde auf ein EuGH-Urteil zur Posteingangswerbung aus dem Jahr 2021. Demnach erfordere die Verwendung von E-Mails zum Zweck der Direktwerbung die Zustimmung der Nutzer:innen.
Nutzer:innen müssen dabei ausdrücklich freiwillig zustimmen. Doch Google ignoriere das „eindeutig“, heißt es von der Interessengruppe noyb.eu.
„Der Gerichtshof war in dieser Angelegenheit ziemlich eindeutig: Wenn es wie eine E-Mail aussieht, wie eine E-Mail riecht, dann ist es eine E-Mail. Es scheint, dass Google dies ignoriert und weiterhin Spam an seine eigenen Nutzer sendet“, ordnet noyb.eu-Rechtsreferendarin Eliška Andrš ein.
Guter Spam, schlechter Spam
Noyb.eu wirft der Alphabet-Tochter insbesondere vor, zwischen zwei Sorten von Spam zu unterscheiden. Externe Spam-Nachrichten transportiere Google „erfolgreich“ in den Spam-Ordner. Spam-Nachrichten von Google würden jedoch direkt im Posteingang landen.
Damit erwecke der Konzern den Eindruck, dass Nutzer:innen diese Nachrichten abonniert hätten. „Obwohl in Wirklichkeit keine Zustimmung der Nutzer:innen vorliegt.“
Spam ist eine kommerzielle E-Mail, die ohne Zustimmung verschickt wird. Und sie ist illegal. Spam wird nicht dadurch legal, dass es von einem E-Mail-Anbieter erzeugt wird.
Es wäre nicht die erste CNIL-Strafe für Google
Noyb.eu habe sich unter anderem an die französische Datenschutzbehörde gewandt, weil diese direkt entscheiden und ein Geldstrafe verhängen könnte. Das liege daran, dass die Beschwerde nicht auf der DSGVO beruhe, sondern auf der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.
Die CNIL hat das im Dezember 2021 auch bereits gemacht. Damals handelte sich Google eine Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen Euro für Cookie-Verstöße ein. Weitere 50 Millionen Euro musste die Alphabet-Tochter wegen der fehlenden Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung berappen.
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