Der August 2022 bringt einige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem steigen die Renten und der Mindestlohn. Corona-Bürgertests kosten ab dem 1. Juli 2022 wiederum drei Euro.
Ab 1. August 2022: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
Wie fast jeden Monat bringt auch der August 2022 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten einige neue Gesetze in Kraft. Beispielsweise entfallen mit einer neuen Testverordnung die kostenlosen Corona-Bürgertests.
Außerdem steigen die Renten und der Mindestlohn. Verbraucher:innen haben künftig wiederum die Möglichkeit, alte Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen kostenlos in Supermärkten abzugeben. Das Kündigungsrecht für Verträge wird zudem einfacher.
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1. Arbeitsverträge müssen künftig mehr Informationen enthalten
Am 1. August 2022 tritt die neue EU-Richtlinie für „transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ in Kraft. Sie soll die Rechte von Arbeitnehmer:innern stärken und legt fest, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen.
Arbeitgeber müssen neuen Angestellten demnach ab dem 1. August 2022 spätestens bis zum Arbeitsantritt wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Neue Arbeitsverträge müssen damit künftig deutlich mehr Informationen enthalten.
Die Richtlinie für „transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ gilt allerdings nur für neu geschlossene Arbeitsverträge, und nicht für bestehende. Arbeitnehmer:innen erhalten ab August dabei unter anderem folgende Rechte:
- ausführliche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
- Dauer der Probezeit und Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
- Möglichkeiten der Mehrfachbeschäftigung
- Planbarkeit der Arbeit bei unvorhersehbaren Arbeitszeitplänen
- Überstundenregelungen
- Arbeitszeit, vereinbarte Pausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem
- Etwaiger Anspruch auf kostenlose Fortbildungen
2. Das 9-Euro-Ticket läuft Ende August 2022 aus
Das sogenannte 9-Euro-Ticket geht in die letzte Runde. Im August haben Bürger:innen letztmalig die Möglichkeit, zu einem Monatspreis von neuen Euro den Nah- und Regionalverkehr der Deutschen Bahn und anderer Verkehrsbetriebe nutzen können. Ende des Monats läuft das 9-Euro-Ticket dann nach insgesamt drei Monaten aus.
Viele Bürger:innen fordern eine Verlängerung des Tickets. Ob es ein Folgeangebot geben wird, steht derzeit jedoch noch in den Sternen. Bund und Länder diskutieren und streiten derzeit über Alternativen.
Dabei fielen bereits Vorschläge wie ein 365-Euro-Jahresticket oder ein 69-Euro Monatsticket. Bundesverkehrsminister Volker Wissing rechnet frühestens Ende 2022 oder Anfang 2023 mit einer Entscheidung.
3. GmbH und UG können ab August online angemeldet werden
Am 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft. Ziel ist es dabei, Datenübertragungen im europäischen Wirtschaftsraum zu vereinheitlichen, effizienter zu gestalten und auszubauen.
Haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaften (UGs) und GmbHs können demnach künftig beispielsweise online gegründet werden. Ein persönliches Erscheinen beim Notar ist nicht mehr zwingend nötig, ein Online-Meeting reicht bereits aus. Das Online-Verfahren gilt dabei als zusätzliche Option zum klassischen Präsenzverfahren beim Notar.
Gründer:innen können außerdem gemischte Anmeldeverfahren wählen: Ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin kann beispielsweise einen persönlichen Termin beim Notar vor Ort wahrnehmen, während sich andere online zuschalten.
4. Amazon sperrt alte Kindle-Modelle
Ab dem 17. August können Kindle-User mit älteren Geräten keine E-Books mehr downloaden. Das betrifft unter anderem Kindes der vierten und fünften Generation. Die Geräte sind zwar nach wie vor nutzbar, allerdings müssen Kindle-User mit älteren Modellen E-Books künftig über den Browser herunterladen und ausspielen.
5. Neues Gesetz verspricht günstigere Medikamente
Ab dem 16. August sollen Patient:innen, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen, in Apotheken günstigere und mindestens genauso wirkungsvolle Medikamente erhalten können. Das regelt ein neues Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung.
Der Gesetzgeber hofft dabei auf Einsparungen bei den Arzneimittelkosten. Denn sobald das Patenrecht bei bestimmten Medikamenten ausläuft, kommen mit sogenannten Biosimilars günstigere Alternativen auf den Markt. Sie sind mitunter genauso wirkungsvoll wie klassische Biopharmazeutika.
Darunter fallen biotechnologisch erzeugte Medikamente, die mithilfe von Organismen wie Bakterien hergestellt werden, beispielsweise Arzneimittel gegen Morbus Crohn, Arthritis oder Krebs.
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