Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Tesla. Der aktivierte Wächter-Modus der Fahrzeuge verstößt nach Ansicht der Verbraucherschützer:innen gegen das Datenschutzrecht. Außerdem werfen sie dem Autobauer vor, Kund:innen mit irreführender CO2-Werbung zu locken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den US-amerikanischen E-Autohersteller Tesla. Das geht aus einer Pressemitteilung der Organisation hervor.
Dabei wirft die Verbraucherzentrale Tesla vor, mit dem eingebauten Wächter-Modus gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen. Außerdem mache der Autobauer irreführende Aussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner Fahrzeuge.
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Verbraucherzentrale kritisiert Wächter-Modus von Tesla
Teslas Wächter-Modus, auch bekannt als Sentry Mode, dient als Schutz vor Diebstahl. Per eingebauter Kameras zeichnen die Fahrzeuge dabei permanent die eigene Umgebung auf. Die Besitzer:innen der Autos können auch aus der Ferne auf die Aufnahmen zugreifen.
Das Problem: Auch unbeteiligte Passant:innen werden dabei aufgezeichnet. In einigen Fällen werden die durch den Wächter-Modus produzierten Aufnahmen sogar gespeichert. Damit handele es sich laut Verbraucherzentrale um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und die wiederum unterliegt der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus dürfen Umgebungen nur aufgezeichnet werden, wenn es dafür einen bestimmten Anlass gibt.
Nach Ansicht des vzbv-Leiters für Rechtsdurchsetzung, Heiko Dünkel, ist die rechtskonforme Nutzung von Teslas Wächter-Modus praktisch unmöglich.
Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.
Das alles deute laut Verbraucherzentrale darauf hin, dass es Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen wie eben den Sentry Mode gäbe. Das Kraftfahrtbundesamt müsse künftig verstärkt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zusammenarbeiten.
CO2-Werbung von Tesla ist laut Verbraucherzentrale irreführend
Ein zweiter Anklagepunkt bezieht sich auf Teslas Werbung zur CO2-Ersparnis beim Kauf eines seiner E-Autos. Nach Auffassung des vzbv sind die Aussagen des Autobauers dabei irreführend.
Im Internet wirbt Tesla für das Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Durch den Wortlaut der beanstandeten Werbung würden Kund:innen denken, dass sie mit dem Kauf eines Tesla-Fahrzeuges dazu beitragen, den insgesamten CO2-Ausstoß durch PKWs zu verringern und die Nachhaltigkeit zu unterstützen. Das ist nach Auffassung der Verbraucherschützer:innen irreführend.
Die Realität sieht anders aus: Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran.
Denn allein im Jahr 2020 soll Tesla mit dem Verkauf von sogenannten „Emissions Credits“ 1,6 Milliarden US-Dollar verdient haben. Das sind Emissionsrechte, die es anderen Autohersteller:innen ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten.
Diese gängige Praxis schiebe Tesla allerdings in den Hintergrund. In seinem Umweltverträglichkeitsbericht informiert der E-Auto-Hersteller zwar für über den Verkauf der Emissionsrechte. Allerdings ist der Bericht in Englisch und die Info steht erst auf Seite 75.
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