Das EU-Parlament hat den Digital Services Act und den Digital Markets Act gebilligt. Beide Gesetze sollen das Internet stärker regulieren. Die EU will damit vor allem wettbewerbsschädlichem Verhalten sowie Hass und Falschinformationen im Netz einen Riegel vorschieben.
Es ist ein freudiger Tag für Binnenmarktskommissar Thierry Breton. Denn das EU-Parlament hat zwei Gesetze beschlossen, an denen er seit seiner Amtszeit und damit seit dem Jahr 2019 beteiligt ist. Das verkündete Breton in einem offiziellen Blog-Beitrag.
Der Digital Services Act und der Digital Markets Act sind zwei Rechtsakte, mit denen die EU das Internet künftig stärker regulieren will. Dank ihnen beschreibt Breton die Europäische Union als erste Rechtsordnung der Welt, die einen umfassenden Standard für die Regulierung des digitalen Raums gesetzt habe.
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Die EU-Gesetze auf einen Blick
Beide Gesetze sollen dabei helfen, die Rechtsstaatlichkeit im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Außerdem sollen sie besseren Schutz für Verbraucher:innen bieten und neue Möglichkeiten für europäische Unternehmen im digitalen Raum schaffen.
Digital Services Act
Der Digital Services Act soll vor allem gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Internetkonzerne wie Meta, Google und Apple werden dazu verpflichtet, illegale Inhalte schärfer zu unterbinden.
Zudem verbietet die Regelung gezielte Werbung, die sich an Kinder richtet oder auf sensiblen Daten wie Religion, Geschlecht, Herkunft oder politischen Ansichten basiert. Sogenannte „Dark Pattern“, also Taktiken, die Menschen dazu verleiten, persönliche Daten online an Unternehmen weiterzugeben, werden ebenfalls verboten.
Unternehmen, die sich nicht daran halten, erwarten hohe Strafen. Bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes müssen sie bei Verstößen zahlen.
Digital Markets Act
Der Digital Markets Act soll die Marktmacht der Internetkonzerne begrenzen. Ein fairer Wettbewerb im digitalen Sektor und mehr Wahlfreiheit für Verbraucher:innen stehen hier im Vordergrund. Geschäftskund:innen sollen damit in der Lage sein, für konkurrierende Produkte und Dienste auf einer Plattform zu werben und Geschäfte mit Kund:innen außerhalb der Plattformen zu tätigen.
Außerdem dürfen Unternehmen ihre eigenen Dienste nicht gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen. Nutzer:innen müssen wiederum in der Lage sein, vorinstallierte Software oder Apps zu entfernen. Dazu sieht der Rechtsakt eine Reihe klar definierter Kriterien vor, um zu entscheiden, welche Online-Plattform mächtig genug sind, um vom Digital Markets Act reguliert zu werden.
Unternehmen, die gegen die Vorschriften dieses Rechtsaktes verstoßen, müssen mit Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen.
Beschluss als wichtiges historisches Ereignis
Beide Regelwerke basieren auf den Erfahrungen von EU-Kartellamtschefin Margrethe Vestager. In den Medien sowie innerhalb der Politik wird der Beschluss gefeiert. Beide Rechtsakte seien ein Meilenstein, um das Internet aufzuräumen und digitale Monopole zu bekämpfen, so Linke-Abgeordneter Martin Schirdewan.
Vestager hat eine Taskforce für den Digital Markets Act eingerichtet, der 80 Beamt:innen umfasst. Kritiker behaupten allerdings, dass dies zu wenig sei. Besonders im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen der Big Tech müsse man die Taskforce aufstocken, sagt Abgeordneter Andreas Schwab.
Dem stimmt auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) zu. Die stellvertretende BEUC-Generaldirektorin Ursula Pachl erklärte dazu:
Wir haben letzte Woche gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung durch eine ineffektive Durchsetzung gelähmt werden könnte, wenn die Kommission nicht die Experten einstellt, die sie braucht, um die Praktiken von Big Tech auf dem Markt zu überwachen.
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