Der Juli 2022 bringt einige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft. Unter anderem steigen die Renten und der Mindestlohn. Corona-Bürgertests kosten ab dem 1. Juli 2022 wiederum drei Euro.
Ab dem 1. Juli 2022: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher
Wie fast jeden Monat bringt auch der Juli 2022 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich. Außerdem treten einige neue Gesetze in Kraft. Beispielsweise entfallen mit einer neuen Testverordnung die kostenlosen Corona-Bürgertests.
Außerdem steigen die Renten und der Mindestlohn. Verbraucher:innen haben künftig wiederum die Möglichkeit, alte Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen kostenlos in Supermärkten abzugeben. Das Kündigungsrecht für Verträge wird zudem einfacher.
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1. Corona-Bürgertests kosten ab Juli 2022 drei Euro
Am 30. Juni 2022 trat eine neue Testverordnung in Kraft. Sie regelt eine flächendeckende Infrastruktur für Corona-Bürgertests. Um Kosten zu sparen, schafft das Gesundheitsministerium kostenlose Tests damit ab. Risikogruppen müssen jedoch weiterhin nichts zahlen.
Für alle anderen gilt wiederum, dass sie sich ab dem 1. Juli 2022 mit drei Euro an einem Corona-Schnelltest beteiligen müssen. Laut Bundesgesundheitsministerium hätten die einzelnen Bundesländer allerdings die Möglichkeit, diesen Bürgeranteil zu übernehmen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte dazu:
Es geht darum die Testzentren zu erhalten, Infektionsketten zu unterbrechen – indem die Tests dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen haben – und Betrug und Missbrauch zu reduzieren
2. Mindestlohn und Renten steigen
Rund 21 Millionen Rentner:innen in Deutschland erhalten ab dem 1. Juli 2022 höhere Bezüge. In den sogenannten alten Bundesländern steigen die Renten um 5,35 Prozent, in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent. Laut der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung des Rentenplus jedoch nicht für alle Rentner:innen gleichzeitig.
Die Anpassung der Bezüge hängt demnach vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bürger:innen, die in einem Zeitraum bis März 2004 offizielle in Rente gingen, erhalten das Rentenplus dabei bereits Ende Juni. Hat der Ruhestand erst danach begonnen, erfolgt die Auszahlung erst Ende Juli 2022.
Mindestlohn steigt aus 10,45 Euro, Bonuszahlung für Hartz-4-Empfänger
Neben den Renten steigt auch der Mindestlohn. Ab dem 1. Juli 2022 erhalten Millionen Beschäftigte künftig 10,45 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn dann in einem weiteren Schritt auf 12 Euro ansteigen.
Um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen, gilt ab Oktober außerdem eine Minijob-Grenze von 520 Euro. Zudem erhalten Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger im Juli 2022 einmalig mehr Geld. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der Inflation stehen hier bis zu 200 Euro Bonus in Aussicht.
3. Die EEG-Umlage entfällt
Ab dem 1. Juli 2022 müssen Stromkund:innen keine EEG-Umlage mehr zahlen. Damit entfällt die Umlage des sogenannten
Erneuerbare-Energien-Gesetzes rund ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Bundesregierung will mit der vorgezogenen Maßnahme Stromkund:innen im Zuge der gestiegenen Energiepreise entlasten.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) senken die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 damit von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null Cent pro Kilowattstunde. Ab Januar 2023 wird sie dann dauerhaft abgeschafft. Laut Bundesregierung müssen die Stromanbieter die Absenkung vollständig an alle Endverbraucher:innen weitergeben.
4. Preiserhöhungen bei DHL
Die DHL dreht im Juli an der Preisschraube. Damit vereinheitlich der Paketdienst seine Online- und Filialpreise für Paketsendungen. Der Preis für ein Päckchen der Größe S steigt dabei beispielsweise von 3,79 Euro auf 3,99 Euro. Päckchen der Größe M kosten künftig wiederum 4,79 Euro.
Bei Paketen erhöht die DHL durch die Vereinheitlichung zwar die Preise für Onlinesendungen, allerdings sinken teilweise auch die Filialpreise. Ein Paket von bis zu fünf Kilogramm kostet demnach künftig 6,99 Euro statt 7,49 Euro. Das Unternehmen hat wiederum eine Übersicht aller Preisanpassungen veröffentlicht.
5. Rückgaberecht für Elektrogeräte im Supermarkt
Supermärkte und Discounter müssen alte Elektrogeräte ab dem 1. Juli 2022 kostenlos entgegennehmen. Das gilt zumindest für kleinere Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern aufweisen. Damit können Verbraucher:innen alte oder defekte Smartphones, elektrische Rasierer, Toaster oder Wasserkocher künftig kostenlos abgeben.
Die Regelung gilt für alle Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte, die dauerhaft oder mehrmals jährlich Elektrogeräte anbieten. Sie ist jedoch nur ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern verpflichtend. Das neue sogenannte Elektrogesetz (ElektroG3) nimmt damit viele große Supermarktketten wie Aldi, Lidl oder Rewe in die Pflicht.
6. Kündigung von Verträgen wird einfacher
Wer im Netz einen Vertrag abschließt, hat künftig auch das Recht, diesen online zu kündigen. Anbieter:innen müssen ab dem 1. Juli 2022 außerdem einen sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Websites integrieren. Kund:innen sollen unmittelbar nach Vertragsabschluss zudem eine elektronische Bestätigung per E-Mail erhalten.
Bereits im März 2022 wurde die Kündigungsfrist für Verträge wiederum von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Außerdem darf es künftig keine automatische Vertragsverlängerungen mehr geben. Verträge können sich stillschweigend nur dann verlängern, wenn Verbraucher:innen eine Kündigungsfrist von einem Monat eingeräumt wird.
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