Technologie

Irreführung: Google steht erneut im Visier der europäischen Behörden

Google, EU, Verbraucherschutz, Tracking
unsplash.com/ Nathana Rebouças
geschrieben von Fabian Peters

Zahlreiche Verbraucherschützer haben sich abermals bei den europäischen Datenschutzbehörden über Google beschwert. Laut der europäischen Verbraucherorganisation BEUC würde der US-Konzern Nutzer:innen beim Anmeldeprozess von Google-Konten in die Irre führen. 

Wie die französische Verbraucherschutzorganisation BEUC berichtet, haben Verbraucherschützer aus Frankreich, Griechenland, der Tschechischen Republik, Norwegen und Slowenien Beschwerde gegen Google eingereicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe derweil ein Schreiben an Mutterkonzern Alphabet geschickt, das zu einer Zivilklage führen könne.

Verbraucherorganisationen aus den Niederlanden, Dänemark und Schweden haben ihre Datenschutzbehörden zudem schriftlich auf die Praktiken des US-Konzerns hingewiesen. Der Europäische Verbraucherverband bestätigte, dass sich alle Aktionen auf das strittige Anmeldeverfahren für Google-Konten beziehe.


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Führt Google seinen User in die Irre?

Die BEUC schreibt dazu: „Die Sprache, die Google bei jedem Schritt des Registrierungsprozesses verwendet, ist unklar, unvollständig und irreführend.“ Außerdem würde das Unternehmen zu seinem eigenen Vorteil auf datenschutzfreundlichere Alternativen verzichten. Ein Sprecher der Organisation ergänzte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters:

Diese Optionen sind klar gekennzeichnet und so gestaltet, dass sie einfach zu verstehen sind. Wir haben sie auf der Grundlage umfangreicher Forschungsarbeiten, Empfehlungen von Datenschutzbehörden und Rückmeldungen von Testern entwickelt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Wahlmöglichkeiten klar und einfach sind.

Im Visier der Kartellbehörden

Erst Ende 2021 hat die EU dem Suchmaschinen-Giganten eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro aufgebrummt, weil das Unternehmen mit seinem Shopping-Dienst den Wettbewerb verzerrt haben soll. Laut Reuters drohen dem US-Konzern im Zuge zweier weiterer Ermittlungen zudem Geldstrafen in Höhe von bis zu zwei Prozent seines weltweiten Umsatzes.

Einige Organisationen haben sich bereits vor vier Jahren bei den zuständigen Datenschutzbehörden über die Praktiken und das User-Tracking von Google beschwert, aber bislang noch keine Maßnahmen ergriffen. Mit den jüngsten Beschwerden wollen die Datenschutzorganisationen jedoch den Druck auf die Regulierungsbehörden erhöhen.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).