8. Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Urlaubsplanung?
Der Betriebsrat hat rechtlich gesehen ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf die Urlaubsplanung. Für Arbeitnehmer:innen ist es deshalb ratsam, es frühzeitig in Anspruch zu nehmen.
Dabei darf der Betriebsrat bei der Aufteilung des Urlaubsanspruchs im Unternehmen, der Verteilung des Urlaubs innerhalb des Kalenderjahres sowie bei den Auswirkungen von Familienstand und schulpflichtigen Kindern auf den Urlaub mitreden. Auch bei etwaigen Saison bedingten Sperrzeiten kann der Betriebsrat unterstützend tätig werden.
Und auch wenn sich Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen bei der Urlaubsplanung nicht einig werden können, hilft der Betriebsrat.