7. Wie lang darf oder muss der Urlaub am Stück sein?
Für viele dürfte es überraschend sein, dass das Urlaubsrecht es verbietet, den Urlaub in vielen kleinen Einheiten zu nehmen. Arbeitgeber:innen müssen ihren Angestellten einen zusammenhängenden Urlaub gewähren.
Im Jahr müssen Arbeitnehmer:innen mindestens einmal zwölf zusammenhängende freie Werktage bekommen. Das entspricht etwa zwei Wochen Urlaub. Wer allerdings drei Wochen am Stück frei haben möchte, braucht wieder eine Extra-Genehmigung.
Und allgemein unbekannt ist auch, dass Arbeitgeber:innen rechtlich gesehen Urlaub nur für ganze Tage gewähren dürfen. Halbe Tage, wie sie oft in Unternehmen erteilt werden, gibt es gesetzlich nicht. Diese halben Tage werden von Arbeitgeber:innen oft als Entgegenkommen genutzt, zum Beispiel in der Weihnachtszeit.