Wirtschaft

Urlaubsplanung: Diese 12 Regeln müssen Arbeitnehmer beachten

6. Darf bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?

Nein. Arbeitgeber:innen dürfen genehmigten Urlaub nicht einfach so wieder streichen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Im absoluten Notfall beispielsweise, wenn nur der entsprechende Mitarbeitende in der Lage ist, ein Problem zu lösen, das den Betrieb arbeitsunfähig macht, kann ein bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden.

Dabei können die ausgefallenen Urlaubstage selbstverständlich nachgeholt werden. Und auch wenn zwischen Arbeitgeber:innen und Mitarbeitenden bestimmte anderweitige Absprachen getroffen wurden, kann die Urlaubsgenehmigung aufgehoben werden.

Urlaubsplanung, Urlaub, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch

6. Darf bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden? (unsplash.com/ Magnet Me)

Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.