6. Darf bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?
Nein. Arbeitgeber:innen dürfen genehmigten Urlaub nicht einfach so wieder streichen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Im absoluten Notfall beispielsweise, wenn nur der entsprechende Mitarbeitende in der Lage ist, ein Problem zu lösen, das den Betrieb arbeitsunfähig macht, kann ein bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden.
Dabei können die ausgefallenen Urlaubstage selbstverständlich nachgeholt werden. Und auch wenn zwischen Arbeitgeber:innen und Mitarbeitenden bestimmte anderweitige Absprachen getroffen wurden, kann die Urlaubsgenehmigung aufgehoben werden.