Wirtschaft

Urlaubsplanung: Diese 12 Regeln müssen Arbeitnehmer beachten

2. Dürfen Arbeitgeber:innen Urlaub aufzwingen?

Über die Weihnachtsfeiertage oder wenn die Saison vorbei ist, ordnen einige Arbeitgeber:innen sogenannten „Zwangsurlaub“ an. Dies geschieht teilweise ohne den ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer:innen.

Das ist zwar legal, allerdings muss der Chef auch hier wieder dringende betriebliche Belange nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um einen Saisonbetrieb handelt. Auch wenn ein Unternehmen ohne den Vorgesetzten nicht betriebsfähig ist, kann dieser Urlaub für alle anordnen. Außerdem können Arbeitgeber:innen den Betriebsurlaub im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag verankern lassen.

Wichtig ist allerdings, dass Vorgesetzte nur bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs einseitig anordnen können. Bei 30 Urlaubstagen dürfen also nur 18 Tage Zwangsurlaub angeordnet werden.

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2. Dürfen Arbeitgeber:innen Urlaub aufzwingen? (unsplash.com/ Steven Lasry)

Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.