12. Müssen Arbeitnehmer:innen im Urlaub erreichbar sein?
Nein, Arbeitnehmer:innen müssen im Urlaub nicht erreichbar sein. Das gilt sowohl telefonisch als auch für die Kommunikation per E-Mail. Angestellte müssen ihren Vorgesetzten außerdem auch nicht mitteilen, wo sie ihren Urlaub verbringen.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Beginn des Urlaubs auf etwas anderes einigen, ist das in Ordnung. Allerdings nur, solang der Mitarbeitende freiwillig zustimmt.