10. Bis wann muss ich meinen Urlaub nehmen?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt immer für ein Kalenderjahr. Bis zum Jahresende müssen Arbeitnehmer:innen also ihre Urlaubstage genommen haben. Es kann allerdings dazu kommen, dass Arbeitnehmer:innen es wegen Krankheit oder der Betriebssituation nicht schaffen, die gesamten Urlaubstage zu nutzen. Dann entsteht der sogenannte Resturlaub.
Dieser kann auf das folgende Jahr übertragen werden. Allerdings ist er nicht unendlich lang gültig. Bis zum 31. März des Folgejahres müssen Arbeitnehmer:innen ihren Resturlaub nehmen, ansonsten verfallen die aufgesparten Tage.