Am 22. Juni 2022 hat der Sicherheitschef des Landeskriminalamts in Berlin ein Einfahrverbot für Tesla auf dem Gelände der Polizei und des LKA ausgesprochen. Heute ruderte die Berliner Polizei jedoch wieder zurück. Was ist nun der aktuelle Stand?
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Tesla-Pkw ist in den vergangenen Jahre stark angestiegen. Zum 1. Januar 2022 waren in Deutschland rund 66.400 Teslas zugelassen. Zum Vergleich: Nur ein Jahr zuvor waren es nur circa 34.300 Fahrzeuge. Die Tendenz ist also durchaus steigend.
Doch mit jeder neuen Generation Pkw geht auch immer eine technische Weiterentwicklung einher. So auch beim Tesla, denn die Elektroautos sind mit einem umfangreichen Kamerasystem ausgestattet.Und genau dieses Kamerasystem hat nun die Aufmerksamkeit des Berliner Sicherheitschefs des Landeskriminalamts auf sich gezogen.
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Dieser hatte am Mittwoch, den 22. Juni 2022, aufgrund der technischen Ausstattung ein Einfahrverbot für Tesla für das Berliner Polizeipräsidium und das Landeskriminalamt ausgesprochen. Heute rudert die Berliner Polizei wieder zurück, wie der Tagesspiegel berichtet.
Was steckt hinter dem Einfahrverbot für Tesla?
Am Mittwoch hieß es vom Sicherheitschef des Landeskriminalamts, dass die Fahrzeuge der Marke Tesla ein Zufahrtsverbot für „alle Liegenschaften des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes“ erhalten.
Nur einen Tag später lässt die Berliner Polizei verkünden, dass es kein „generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge“ gebe, wie der Tagesspiegel schreibt.
Die Anordnung des Landeskriminalamt-Sicherheitschefs solle „die fortwährende Entwicklung der IT in Kraftfahrzeugen“ unter die Lupe nehmen, zitiert der Tagesspiegel einen Sprecher der Berliner Polizei.
Die Regelung befinde sich derzeit noch in der Prüfung und diene deshalb „lediglich der Sensibilisierung“. Eine Wirkung habe das Schreiben derzeit noch nicht.
Warum soll ein Einfahrverbot für Tesla erwirkt werden?
Die Kamerasysteme der Tesla-Fahrzeuge bleiben aber dennoch verboten. Doch bis eine endgültige Anordnung zum Einfahrverbot für Tesla gefallen ist, müssen die Fahrer:innen selbst Acht geben.
Jede und jeder ist erst einmal selbst verantwortlich, dass keine entsprechenden Aufnahmen gefertigt werden, ob nun mit dem Smartphone, der Kamera oder durch die das Umfeld überwachende Automotive-IT.
In den „Sicherheitsbeereichen der Polizei Berlin“ gelte ohnehin „ein Verbot für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen“. Grund hierfür sind „sicherheitsrelevante Interessen“, die nicht verletzt werden dürfen.
Laut dem LKA-Sicherheitschef sind die Fahrzeuge von Tesla „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“.
Die Aufnahmen machen auch Probleme beim Datenschutz
Besonders problematisch bei den Aufnahmen ist aber auch die Speicherung der Daten. Denn diese würden „auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert“.
Sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla fertigen permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes an.
Die Kamerasysteme im Tesla zeichnen beispielsweise automatisch die Umgebung des Fahrzeugs auf, wenn hier eine potenzielle Bedrohung festgestellt wird.
Dieser Modus dürfe laut der Datenschutzbeauftragten „nicht grundlos durchgehend auf Parkplätzen aktiviert sein und Bilder von der Umgebung dort aufzeichnen“, schreibt der Tagesspiegel weiter.
Sollte es hier zu Beschwerden kommen, drohen den Tesla-Besitzer:innen im Zweifelsfall sogar Bußgelder.
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