Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf der Behörde lautet dabei, dass das Unternehmen mit seinem Kartendienst Google Maps möglicherweise seine Marktmacht missbraucht.
Das Bundeskartellamt ist offenbar noch lange nicht fertig mit Internetkonzern Google. Erst im Januar hatte die Behörde entschieden, dass das US-Amerikanische Unternehmen unter die Missbrauchsaufsicht fällt.
In einer Pressemitteilung kündigt das Bundeskartellamt nun an, die damit einhergehenden neuen Befugnisse zu nutzen, um zu prüfen, ob Google seine Marktmacht beim Kartendienst Google Maps missbraucht.
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Google Maps: Bundeskartellamt vermutet Wettbewerbseinschränkung
Hauptsächlich beobachtet das Bundeskartellamt in diesem Verfahren, ob Google die Kombination von Google Maps mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das teilte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt mit und ergänzte: „Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden“.
Im Laufe der Untersuchungen will die Behörde nun unter anderem prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte.
Zudem prüft das Amt parallel die Lizenzbedingungen, mit denen Google Maps in Fahrzeugen verwendet werden kann. Die Behörde vermutet, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot „Google Automotive Services“ in Infotainment-Systemen stark reglementiere.
Nicht das einzige Verfahren gegen Google
Google reagiert auf Anfrage des Handelsblatt zunächst mit Unschuld auf die Vorwürfe. Entwickler:innen und Unternehmer:innen würden sich aus einer Vielzahl von Optionen für Google Maps entscheiden, so das Unternehmen. Verbraucher:innen könnten auch andere Kartendienste nutzen. Viele würden dies auch tun, so Google weiter.
Darüber hinaus arbeite Google stets mit Regulierungsbehörden zusammen und beantworte gern alle Fragen.
Die eingeleitete Untersuchung des Bundeskartellamtes gegen Googles Kartendienst schließt sich einer Reiher weiterer Verfahren an, die die Behörde bereits gegen des Unternehmen führt. Dabei handelt es sich zum einen um eine Prüfung der Konditionen des Internetriesen zur Datenverarbeitung. Außerdem untersucht das Amt Googles hauseigenes Nachrichtenangebot.
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