5. Wer haftet im Schadensfall?
Angenommen Arbeitgeber:innen und auch die Kolleg:innen haben zugestimmt, dass der Hund mit zur Arbeit kommen darf. Was ist aber, wenn er etwas kaputt macht? Auch bezüglich der Haftung im Schadensfall gibt es keine einheitliche Regelung. Wer für Schäden, die Hunde am Arbeitsplatz verursachen, verantwortlich ist, muss also vorab klar im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Sollte ein Mensch durch die Anwesenheit des Bürohundes zu schaden kommen, ist es wichtig, bei welcher Tätigkeit der Schadensfall vorkommt. Beißt der Hund eine Person, die gerade eine Arbeitsaufgabe erledigt, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sollte es allerdings in der Pause zu einem Zwischenfall kommen, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Dann kommt nur die Hundehaftpflichtsversicherung für den Schaden auf.