4. Der Arbeitsplatz muss sich für den Hund eignen
Aber nicht nur der Menschen spielt bei alledem eine Rolle. Auch das Wohl des Hundes muss respektiert werden. Entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung muss der Vierbeiner im Büro artgerecht untergebracht und versorgt werden können. Es muss also genug Platz für den Hund vorhanden sein. In einem Notfall muss es zudem möglich sein, den Hund zu evakuieren.