2. In diesen Fällen darf der Hund nicht mit ins Büro
Außerdem muss sich der Hund auf der Arbeit gut benehmen, darf den Arbeitsablauf nicht stören und Kund:innen und Kolleg:innen nicht belästigen. Zudem gilt es darauf zu achten, dass andere Mitarbeiter:innen nicht allergisch auf das Tier reagieren. Dann können die betroffenen Menschen nämlich rechtlich fordern, dass der Hund zu Hause bleibt.