Hunde können am Arbeitsplatz Stress mindern und das Arbeitsklima fördern. Trotzdem kann nicht jeder einfach so seinen Hund mit ins Büro nehmen. Welche Regeln für Hunde auf der Arbeit gelten, zeigen wir euch in unserem wöchentlichen Ranking.
Dass es im Job schnell einmal stressig werden kann, ist sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen bekannt. Wie der Bundesverband Bürohund e.V. belegt, können Bürohunde das allgemeine Befinden der Mitarbeiter:innen jedoch verbessern.
Hunde können nämlich nachgewiesenermaßen dafür sorgen, dass Menschen Oxytocin ausstoßen. Das Hormon verhindert unter anderem Stress, senkt den Blutdruck und wirkt beruhigend.
Wie der TÜV Nord festgestellt hat verbessern Hunde im Büro außerdem das Arbeitsklima und haben positive Effekte auf die Gemeinschaft und die Beziehungen der Mitarbeitenden. Auch die Motivation der Arbeitnehmer:innen wird durch Hunde im Office gesteigert.
Hund und Arbeit: Diese fünf Regeln gelten im Büro
Doch zum Thema „Hund und Arbeit“ gibt es auch einige Regelungen im Arbeitsrecht, die Hundebesitzer:innen beachten müssen, wenn sie ihren Vierbeiner mit ins Büro nehmen wollen. Die wichtigsten Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, stellen wir euch im folgenden Ranking vor.
1. Gibt es ein Recht auf Hunde am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich gibt es kein Recht für oder gegen Hunde am Arbeitsplatz. Das heißt allerdings nicht, dass Hundebesitzer:innen ihre Tiere einfach so mit zur Arbeit bringen dürfen. Ob der Vierbeiner mit ins Office darf, entscheiden allein die Arbeitgeber:innen.
Hundebesitzer:innen müssen außerdem auf Anfrage eine Hundehaftpflichtversicherung, einen Hundeführerschein sowie gegebenenfalls einen Wesenstest des Hundes vorzeigen, um ihren Hund mit ins Büro nehmen zu dürfen.
Im Übrigen spielt bei der Hundemitnahme nicht nur das Arbeitsschutzgesetz eine Rolle. Auch Hygieneverordnung, Infektionsschutzgesetz sowie SGB VII und Schwerbehindertengesetz müssen Hundehalter:innen unter anderem berücksichtigen.